Guten Tag,
mein Sohn wird durch meine Mutter an 2 Tagen die Woche betreut. Da meine Mutter 200km entfernt wohnt, reist sie dafür immer an und wir bezahlen ihr die Reisekosten sowie eine Betreuungspauschale.
Wie können wir das in der steuererklärung angeben? Was ist dabei zu beachten? Welche Unterlagen müssen mitgereicht werden?
Vielen Dank!
von
juchuu
am 02.05.2012, 20:35
Antwort auf:
Kinderbetreuung: Steuererklärung
Hallo Juchuu,
hier muss ich passen. Diese spezifische Frage kann Ihnen nur ein Steuerberater beantworten.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 06.05.2012
Antwort auf:
Kinderbetreuung: Steuererklärung
Wenn das Kind zu Hause betreut wir leider gar nicht als Betreuungskosten, allenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung. Dies würde aber eine Rechnungstellung erfordern und Überweisung des Geldes. Weiter waere ein unter fremden Dritten ueblicher Vertrag abzuschliessen, also zu Vergleichspreisen eines Babysitters bzw einer Kinderfrau. angesetzt werden koenntwn dann auch nur die reinen Arbeitszeitkosten nebst Anfahrt.
Die Einnahmen (abzüglich Aufwendungen) müsste Ihre Mutter aber wiederum in jedem Fall versteuern.
von
Lina_100
am 25.06.2012, 20:04