Sehr geehrte Frau Höfel, ich habe letztes jahr eine Tochter zur Welt gebracht. habe heute in dem Krankenhaus angerufen und wollte den Geburtsverlaufsbericht anfordern, die Dame am Telefon meinte, dass das nicht so einfach sei und wie ich darauf komme. Ich habe ihr erklärt das eine Freundin von Ihrer ersten Geburt auch den Bericht bekommen hat ohne Probleme. Darauf meinte Sie ich solle einen Brief schreiben in dem ich erkläre warum ich den Bericht haben will usw... Dann würde sie es weiterleiten.. Jetzt meine Frage: Darf das KH mir die Ausstellung des Berichts verweigern bzw wie kann ich darauf reagieren?
Liebe grüße Heartpain
von
Heartpain
am 24.02.2014, 09:25
Antwort auf:
Geburtsverlaufsbericht verweigert
Liebe Heartpain,
Sie haben nach § 810 BGB das Recht der Einsichtnahme. Dabei muß man Ihnen nicht die Originale aushändigen, sondern kann Ihnen eine Kopie zukommen lassen (BGH, Az. VI ZR 222/79 und Az. VI 177/81)
Manchmal muss man a) hartnäckig sein und b) mit einem Paragraphen wedeln.
Liebe Grüße
Martina Höfel
von
Martina Höfel
am 24.02.2014
Antwort auf:
Geburtsverlaufsbericht verweigert
Verweigern dürfen sie es nicht, aber sie dürfen sich absichern ob du wirklich du bist der diesen Bericht anfordert.
Eine schriftliche Anforderung (am besten mit einer Telefonnummer für Rückfragen) muss reichen. Gründe brauchst du eigentlich keine angeben. Das ist ja dein persönliches Recht.
LG tippi4
von
tippi4
am 24.02.2014, 11:51
Antwort auf:
Geburtsverlaufsbericht verweigert
Sehr geehrte Frau Höfel, ich habe eine Vorlage im Internet gefunden, diese abgeschrieben und werde den Brief an das KH schicken. Mal abwarten und ansonsten, kann ich immer noch mit dem § ankommen... Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße
von
Heartpain
am 25.02.2014, 11:21