Mag nicht in den Autositz wie soll ich da am besten vorgehen?

Dr. med. Rüdiger Posth Frage an Dr. med. Rüdiger Posth Facharzt für Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Frage: Mag nicht in den Autositz wie soll ich da am besten vorgehen?

Guten Tag, meine Tochter (bald 2 J.) befindet sich gerade in der Trotzphase. Ich versuche so vorzugehen, wie Sie es hier empfehlen. Ich hätte aber noch eine Frage zu einer bestimmten Situation. Und zwar will sie momentan einfach nicht mehr in den Autositz einsteigen. Weder wenn wir daheim losfahren noch unterwegs. Sie turnt dann im Auto rum, lässt sich aber nicht in den Sitz reinsetzen. Wenn ich abwarte, dauert es ewig und 1 Std. am Parkplatz vorm Supermarkt zu warten wird schon anstrengend :-))) Ansonsten kann ich sie nur mit Zwang in den Sitz tun, wobei sie sich heftig wehrt, was ich natürlich auch nicht will. Ich versuche die Situationen so gut es geht zu vermeiden, aber manchmal muss man einfach mit den Auto weg. Wie könnte ich da am besten vorgehen? Wäre es auch ok, wenn ich ihr eine Süßigkeit verspreche, wenn sie sich endlich reinsetzt oder ist das keine gute Strategie? Danke und viele Grüsse

von Anika123 am 27.06.2011, 12:19



Antwort auf: Mag nicht in den Autositz wie soll ich da am besten vorgehen?

Stichwort: Machtverhältnisse in der Erziehung Hallo, Süßigkeit wäre Bestechung durch eine vorausgeschickte Belohnung. Um eine Regel zu setzen, wäre es besser, die Belohnung für nachher zu versprechen, wenn das gewünschte Verhalten gezeigt wird. Nur mit Belohnungen zu arbeiten ist aber immer eine kleine pädagogische Bankrotterklärung. Denn das Belohnen wird bald zum Selbstläufer und läuft sich regelmäßig tot. Das Kind fordert immer mehr und der Lerneffekt bewegt sich gegen Null. Das Kind wird schließlich zum Akteur und der Erzieher zum Statisten. Was in diesem alter noch gut funktioniert sind Überredungen im Guten und auch machtvolles Auftreten im weniger Guten. Nur: Sie wollen ja ein Zeichen setzen. Wenn meine Entscheidungsmacht größer bleiben soll, als deine Bestimmungsmacht, dann musst du jetzt gehorchen. Die Rechtfertigung für die Entscheidungsmacht muss aber eine bedeutsame sein. Persönliche Bequemlichkeit oder die Eigensucht nach Macht reichen nicht dafür. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 30.06.2011