S.geehrter Dr.Posth, brauche Ihren Rat.M. To ist 19 Mo, kann sich sprachlich gut ausdrücken.Nun ist "ihr Wunsch" oft nicht angezogen zu werden/nicht im Kindersitz im Auto zu sitzen.Wir kommen ihren Wünschen sogut es geht nach,wir bleiben auch mal zu Hause, wenn sie nicht fahren will.Wenn es kalt ist, muss sie aber doch ne Jacke anziehen. Was sollen wir machen, sie gegen ihres Willens zwingen?Sie schreit und sagt, ich will nicht/im Auto streckt sich durch.Ich kann sie nicht weinend sehen, so gebe ich ihr meistens nach/es gelingt mir mit Ablenken,ich laufe ihr auch mal nach und biete ihr sämtliche Klamottenmöglichkeiten z.Auswahl an. Manche meinen, ich solle sie ruhig ausweinen lassen und ihren Versöhnungswunsch abwarten. ???
Zweitens:sie verbringt viel Zeit "zwecks Loslösung" mit Papa, jedoch gibt es Momente, wo sie verzweifelt nach mir ruft.Soll ich da sofort kommen/ abwarten? Was ist besser wg. Loslösung? Herzlichen Dank
Mitglied inaktiv - 12.04.2010, 14:57
Antwort auf:
Machen wir zu viel? Trotzen und Loslösung
Hallo, im Prinzip ist es schon richtig so wie Sie es machen. Aber ein Kleinkind kann nicht immer einschätzen, ob sein Wunsch und sein Bedürfnis den Umständen angemessen sind. Es denkt noch viel zu subjektivistisch, als dass es ausreichend Entscheidungskriterein entwickeln könnte. So kommen reichlich Fehlentscheidungen zustande, die die Eltern nicht einfach hinnehmen können. Denn die Verantwortung für das Wohlergehen ihres Kindes liegt noch bei ihnen, und sie haben diese Verantwortung auch auszufüllen.
Das heißt, manchmal müssen Sie gegen den Willen Ihres Kindes entscheiden und diese Entschiedung aus durchsetzen. Um den Machtkampf dann zu vermeiden, gibt es Möglichkeiten wie Ablenkung, Überredung und im Einzelfall auch einmal eine lockende Versprechung. Eher selten muss man sich auch einfach mächtig durchsetzen und den Protest seines Kindes ertragen. Aber wenn ein Kind einfach auf die Straße läuft, müssen Sie es festhalten, auch wenn es kräftig protestiert.
Ist das Bedürfnis eines Kindes nach Mutter sehr groß, darf sie natürlich auch im Rahmen der Loslösung diesem Bedürfnis nachkommen. Die Loslösung leidet nicht darunter. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 16.04.2010