Für wie schlecht halten Sie die Besuchszeit des Vaters?

Dr. med. Rüdiger Posth Frage an Dr. med. Rüdiger Posth Facharzt für Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Frage: Für wie schlecht halten Sie die Besuchszeit des Vaters?

ich bin alleinerziehend, Sohn jetzt 7 Mo. alt. Schläft bei mir im Bett,immer sehr aufgeweckt und aktiv. Trennung vom Vater im 3. LM,fürs Kind ändert sich nicht viel,Vater hat sich nie gekümmert,interessiert sich auch nach der Trennung nicht. Kind entwickelt sich prächtig,krabbelt und sitzt bereits,zieht sich selber hoch,steht,brabbelt,lacht,schimpft aber auch gern.Generel einen fröhlichen Eindruck. Er lacht und spielt auch mit Fremden, hält aber immer Blick – oder Körperkontakt zu mir. Als das Baby 6 Monate alt war hat der Vater feste Besuchszeiten übers Jugendamt gefordert und das JA dränkte mich ihm diese Zeit auch ALLEIN mit dem Kind zu geben. Er war aber nur bereit alle 2 Wochen max 4h dafür einzuplanen. Bisher sah es so aus das der KV mich nach max. 1h anrief ich soll das Kind abholen, er würde weinen. Ich bin max. unglücklich mit der Regelung und fühle mich nicht wohl ihn allein mit dem Baby zu lassen, wurde aber dazu gedränkt. Für wie schlecht halten sie es?

von Blume_888 am 05.09.2011, 08:19



Antwort auf: Für wie schlecht halten Sie die Besuchszeit des Vaters?

Hallo, die rechtliche Situation hängt für Sie davon ab, ob Sie das alleine Sorgerecht haben oder es sich teilen mit dem KV. Im ersteren Fall können Sie intervenieren und darauf pochen, dass der Vater seine Sohn nur dann besuchen darf, wenn er regelmäßig kommt und seine Verpflichtungen einhält. Außerdem sollte er seinen Sohn nur in Ihrer Gegenwart besuchen dürfen, denn Ihr Sohn ist jetzt im Fremdelalter und da er seinen Vater paktisch nicht kennt, wird er ihm auch kein Vertrauen schenken. Das ist das 1X1 der Früherziehungm, das auch von Jugendämtern und Famliengerichten anerkannt wird. Leider kommt in diesen Dingen selten ohne eine rechtsanwaltliche Unterstützung aus. Der Kinderpsychologe kann nur Empfehlungen aussprechen und Ratschläge geben. Wie es dann angewandt wird, ist erfahrungsgemäß Sache der Rechtssprechung. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 07.09.2011