Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.
muenzstapel-auf-geldscheinen_2

Der Kinderzuschlag ist eine familienpolitische Leistung: Einen Zuschlag zum regulären Kindergeld können gering verdienende Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen.

Den Zuschlag bekommst du, wenn du mit deinem Einkommen deinen Bedarf decken kannst, aber ohne Zuschlag den Bedarf deiner Kinder nicht decken könntest und Anspruch auf Arbeitslosengeld II hättest.

Die Höhe des Kinderzuschlags richtet sich nach deinem Einkommen. Du musst ein Einkommen über der Mindesteinkommensgrenze haben. Eltern, die ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, haben keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Die Mindesteinkommensgrenze liegt für Paare bei 900 Euro, für Alleinerziehende bei 600 Euro (ohne Wohngeld und Kindergeld). Maximal gibt es 250 Euro pro Kind monatlich für Eltern mit geringem Einkommen. Je zehn Euro, die dein Einkommen über der Mindesteinkommensgrenze liegt, mindert sich der Zuschlag um fünf Euro. Hat das Kind eigene Einkünfte in Höhe des ihm zustehenden Zuschlags oder mehr, entfällt der Kinderzuschlag. Bis auf Kindergeld und Wohngeld werden alle weiteren Einkünfte mit dem Kinderzuschlag verrechnet.

Im Regelfall wird der Kinderzuschlag zusammen mit dem  Kindergeld an denjenigen Elternteil ausgezahlt, der das Kindergeld bezieht. Er wird nicht rückwirkend gezahlt. Den Kinderzuschlag gibt es nur für Kinder unter 25 Jahren, außerdem muss das Kind noch zu Hause leben und darf nicht verheiratet sein.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderzuschlag für sechs Monate bewilligt, aber insgesamt unbefristet gezahlt. Du musst ihn dann neu beantragen. Die frühere Höchstdauer von maximal 36 Monaten gilt nicht mehr.

Weitere Infos: www.familienkasse.de und www.kinderzuschlag.de

Komm in unsere Foren für mehr Infos!

test

Elternforum

Forum Erster Kinderwunsch

Elternforum

Forum Bitte noch ein Baby
baby bekommt eine bauchmassage
buritora

Elternforum

Forum KIWU - Behandlung