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Hallo Frau Dessauer, ich war im Oktober 2012 zur Mutter Kind Kur. Durch die vielen Belastungen bin ich sehr erschöpft und habe dadurch auch psyschosomatische Beschwerden (Rücken und Magen). Dieses Jahr wurde dann auch noch Lese-Recht-Schreibwäche bei meinem Sohn festgestellt. Ist es möglich für 2014 einen Kurantrag zu stellen? Was müsste der Arzt unbedingt rein schreiben wegen vorzeitiger Kur? Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schönes Weihnachtsfest. Viele Grüße Lucy
Annina Dessauer
Hallo Lucy, ich würde bei der Krankenkasse die Atteste anfordern, die bei der letzten Kur eingereicht wurden. Dann dürfen nicht die gleichen Indikationen aufgeführt werden wie bei der letzten Kurmaßnahme. Es muss herausgestellt werden, dass eine frühzeitige Kur notwendig ist. Die Krankenkassen gehen davon aus, da die Kuren ja für die Krankenkassen vom Budget recht kostspielig sind, dass das Erlernte 4 Jahre nachhaltig bleiben muss. Wenn man z.B. wegen einer Trennung in Kur fährt und 2 Jahre später kommt Mobbing auf der Arbeit dazu, ist es wichtig, das in den Attesten heraus zu stellen. Alles Liebe und ebenfalls ein schönes Weihnachtsfest! Annina
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