Vierjahresfrist?

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Vierjahresfrist?

Hallo Fr. Dessauer! Ich war mit meinem Sohn 11/2010 (Beantragung und Bewilligung 06/2010) zur MKK. Es hat uns damals echt gut getahn. Jetzt stellt sich mir die Frage wann wir wieder eine neue MKK beantragen können. Gilt jetzt das Jahr oder auch der Monat. Sprich können wir erst 06/2014 bzw. 11/2014 eine neue MKK beantragen oder bereits 01/2014. Klar ist noch viel Zeit aber interessieren würde es mich schon. Gruß Ina

von Karl07 am 26.02.2013, 13:21



Antwort auf: Vierjahresfrist?

Grundsätzlich kann man alle 4 Jahre eine Vorsorge- / Rehabilitationsmaßnahme beantragen. Wenn sich nach der ersten Kur gravierende gesundheitliche Beschwerden ergeben haben, neue Indikationen oder Belastungen dazu gekommen sind, kann man im Zweifefall auch nach 2 Jahren wieder eine Kur beantragen. Es gilt immer der Antritt der Kurmaßnahme. Viele Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 26.02.2013