Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Annina Dessauer:

Vierjahresfrist?

Annina Dessauer

 Annina Dessauer
Beraterin für Mutter-Kind-Kuren
Frage: Vierjahresfrist?

Karl07

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Hallo Fr. Dessauer! Ich war mit meinem Sohn 11/2010 (Beantragung und Bewilligung 06/2010) zur MKK. Es hat uns damals echt gut getahn. Jetzt stellt sich mir die Frage wann wir wieder eine neue MKK beantragen können. Gilt jetzt das Jahr oder auch der Monat. Sprich können wir erst 06/2014 bzw. 11/2014 eine neue MKK beantragen oder bereits 01/2014. Klar ist noch viel Zeit aber interessieren würde es mich schon. Gruß Ina


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Grundsätzlich kann man alle 4 Jahre eine Vorsorge- / Rehabilitationsmaßnahme beantragen. Wenn sich nach der ersten Kur gravierende gesundheitliche Beschwerden ergeben haben, neue Indikationen oder Belastungen dazu gekommen sind, kann man im Zweifefall auch nach 2 Jahren wieder eine Kur beantragen. Es gilt immer der Antritt der Kurmaßnahme. Viele Grüße Annina Dessauer


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