ist eine Kur vor Ablauf von 4 Jahren möglich?

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: ist eine Kur vor Ablauf von 4 Jahren möglich?

Hallo. ich war 2013 von Juli bis August zur Kur. Leider war die Kur nicht gewinnbringend für meine Gesundheit bzw. um den Alltag danach gut zu bewältigen. Nun habe ich im Februar erneut eine Kur beantragt, die nun in den dritten Widerspruch ging. Alle abgelehnt. Nun habe ich einen neuen Antrag gestellt, wurde von meiner Ärztin empfohlen und nach einer Woche wieder eine Absage. Nun sitze ich hier und kann einfach nicht mehr. Indikationen habe ich mehr als genug. Migräne, Erschöpfung, mobbing am Arbeitsplatz, Rückenleiden, Rückzug von Freunden, Tod eines nahen Verwandten, Übergewicht etc. ich bin schon in therapeutischer Behandlung, aber das interessiert die Krankenkasse nicht. Ich soll ambulante Hilfe in Anspruch nehmen. Das mache ich, mehr schaffe ich aber nicht. Bei dem ersten Widerspruch haben sie mir geraten, ich sollte therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Daraufhin habe ich geantwortet, dass ich das schon mache. Es ist so enttäuschend, wenn man nur vorgefertigte Antworten bekommt. Das bestätigt leider, dass sie sich mit einigen Fällen gar nicht befassen, sondern nur vorgefertigte Schreiben rausschicken, wenn es vor den 4 Jahren wieder beantragt wird. Bei Antragstellung wurde auch nur gefragt, sind sie verheiratet, arbeiten sie und sind sie krankgeschrieben? Ja, aber Mann im schichtdienst und ja, ich arbeite, da ich massive Angst habe mich krankzumelden. Antwort, die Kur wird sowieso abgelehnt, möchten Sie die Unterlagen überhaupt zugeschickt bekommen? Das hilft wirklich, wenn man eh schon am Boden liegt. So, nun habe ich leider wieder zuviel geschrieben, daher noch kurz die Frage, ist es vor Ablauf der 4 Jahren möglich? Gibt es einen Paragraphen? Dachte bis dato immer, dass alleinerziehende und Mütter in therapeutischer Behandlung vor Ablauf gehen können. So wurde es mir einmal gesagt. Vielen Dank.

von niba74 am 28.10.2016, 10:31



Antwort auf: ist eine Kur vor Ablauf von 4 Jahren möglich?

Vor Ablauf der Vierjahresfrist darf man in Kur gehen, wenn sich die Indikationen zur letzten Maßnahme geändert haben. Es ist aber gar kein Problem, sich eine Überweisung & Einweisung in eine psychosomatische Klinik von der Ärztin zu "holen" (es gibt auch Kliniken die Kinder mit aufnehmen) und dies braucht dann auch nicht beantragt zu werden, sondern gilt eben als Einweisung & Überweisung einer Maßnahme. Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin bitte mal diese Option!

von Annina Dessauer am 04.11.2016



Antwort auf: ist eine Kur vor Ablauf von 4 Jahren möglich?

Vielen lieben Dank für die Antwort. Können sie vielleicht eine Klinik an der Nord-Oder Ostsee empfehlen? Ich möchte nicht so weit weg. Die Kliniken die ich gefunden habe, haben leider keine gute Bewertung bekommen oder Kinder werden nicht gerne von den anderen Patienten gesehen. Das ist für mich aber ein wichtiger Punkt. Ich kann mich nur behandeln lassen, wenn ich weiß, dass es meinem Kleinen gut geht. Denn nur so bin ich frei im Kopf. Liebe Grüße.

von niba74 am 16.11.2016, 20:17



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