Inwieweit darf man entscheiden, ab wann eingeleitet wird?

Prof. Dr. med. Lars Hellmeyer Frage an Prof. Dr. med. Lars Hellmeyer Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Inwieweit darf man entscheiden, ab wann eingeleitet wird?

Sehr geehrter Dr. Hellmeyer, inwieweit dürfen wir als Eltern entscheiden, wie lange beim Übertragen zugewartet wird? Kann eine Klinik die täglichen Vorsorgeuntersuchungen im Zweifel verweigern? Wie wird das in Ihrer Klinik gehandhabt? Ich frage deshalb, weil bei meinem 1. Kind ab Tag 7 massiv Druck ausgeübt wurde einzuleiten. Am Tag 10 bin ich schließlich in die Klinik, nach 2 Tagen Cytotec keine Wehen, kein geburtsreifer Befund. Dann 2 Tage Gel, Dosis immer weiter erhöht bis ET+14 abends dann Wehen mit Wehensturm losgingen. Morgens dann Geburtsstillstand bei 9 1/2 cm. Kind auch zu diesem Zeitpunkt noch topfit, Ärzte wollten weitermachen, aber ich konnte nicht mehr, dann KS. Meine Mutter hat ihre Kinder ebenfalls jeweils 10 Tage übertragen, deshalb war ich mir auch so sicher, daß ich noch warten möchte. Vor dem Einleiten wurde mir gesagt, daß die Chance gegeben ist, daß mein Kind im Mutterleib verstirbt, wenn nicht eingeleitet wird. Aber ist ja nicht so, daß nachts ständig eine CTG Überwachung des Babys im KH stattfindet. Sogesehen könnte ich doch dann einfach zu Hause schlafen, abwarten und dann zur Vorsorge ins KH gehen, oder nicht?

von emilie.d. am 27.06.2013, 14:05



Antwort auf: Inwieweit darf man entscheiden, ab wann eingeleitet wird?

Hallo, das wichtigste ist ersteinmal, dass der Geburtstermin richtig berechnet wird, denn das bedingt die häufigste Abweichung, gerade, wenn die Frauen einen verlängerten Zyklus haben. Dann gibt es die Leitlinien unserer Gesellschaft, nach denen man Ihnen empfehlen muss, eine Einleitung am 7. Tag durchzuführen, weil ab diesem Zeitpunkt signifikant ein Anstieg der Mortalität (Sterblichkeit des Kindes) vorliegt. Dennoch ist die Zahl ganz gering und meist passiert nichts. Meines Erachtens kann man bedenkenlos bis zum 10, Tag warten, aber diese Aufklärung muss leider aus juristischen Gründen sein. Ab 14 Tagen über Termin hat man dann wirklich ein deutlich erhöhtes Risiko, dass dem Kind etwas passieren kann, aber echte Übertragungen gibt es kaum LG

von Prof. Dr. med. Lars Hellmeyer am 27.06.2013