Sehr geehrter Herr Hellmeyer, Ich bin aktuell in der 32. SSW und der ET ist der 06.02.2020. Ich hatte heute einen Termin bei meinem FA und er meinte, das Kind liegt nach wie vor in BEL und aus seiner Sicht ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass es sich noch bis zur Geburt dreht (wegen Größe und Fruchtwassermenge). Er meinte, da es mein erstes Kind ist, würde es in BEL ein Kaiserschnitt werden, aber letztlich fällt diese Entscheidung erst beim nächsten Untersuchungstermin. Leider ist es so, dass aufgrund der Praxisschließzeiten der nächste Termin erst am 13.01. möglich ist (in der 37. SSW). Deshalb wollte ich von Ihnen wissen, ob im Falle eines geplanten Kaiserschnittes die 37. SSW zur Anmeldung im Krankenhaus ausreicht oder ob ich auch ohne Überweisungsschein mit Mutterschutzbeginn zur Geburtsplanung ins Krankenhaus gehen kann. Mit freundlichen Grüßen Sommerblume269
von Sommerblume269 am 10.12.2019, 19:23