Guten Tag Herr Doktor Mallmann, bei mir wurde am 05.11.18 ambulant eine Konisation durchgeführt. Da wir zwei Kinder haben (6 Jahre und 15 Monate) hat mein Ehemann sich einen unbezahlten Urlaub nehmen müssen, da wir in einem Reihenhaus wohnen und es sich als unmöglich erweist die Kleine (knapp 12 kg) nicht zu heben. Nun bekomme ich immer wieder unterscheidliche Angaben in wie weit und wie lange ich mich schonen soll - was in meinem Fall heißt die Kleine nicht zu heben. Zuerst hieß es, dass ich 3 Wochen nichts schwerer als 5 kg heben darf. Als es dann darum ging ein Formular für die Krankenkasse auszufüllen, hieß es, dass ich ab Mittwoch, also dem 07.11.18, die Kleine vorsichtig nehmen darf. Daher meine Fragen: - Wie lange ich darauf verzichten soll, meine Tochter zu heben - Wie lange wird man nach einem ergolgreichen und komplikationslosen Eingriff (Konisation) in der Regel krankgeschrieben Vielen lieben Dank im Voraus! Anna M.
von Malavit am 07.11.2018, 14:26