Frage: Nachfrage zur Händigkeit

Hallo Frau Windisch, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe allerdings noch ein paar Nachfragen bzw müsste etwas klarstellen, da ich mich undeutlich ausgedrückt habe. Als ich von der Linie nachmalen mit immer wechselnden Händen schrieb, meinte ich eine senkrechte Linie, hatten wir kurz vorher in einem Übungsblock. Die Linie war also die ganze Zeit ungefähr mittig. Konnten Sie nicht wissen... Und nun zu meinen Fragen: Wird bei der Schuleingangsuntersuchung auch darauf getestet? Brauche ich für einen Termin bei einem Ergotherapeuten eine Überweisung vom KiA oder kann er auch so mit der Kk abrechnen oder kann so ein Test gar nicht abgerechnet werden und muss privat gezahlt werden? Wie lange dauert so ein Test, also 1 Termin oder mehrere? Vielen Dan Niki

von Niki1980 am 20.12.2019, 20:45



Antwort auf: Nachfrage zur Händigkeit

Hallo nochmal, ich bin in der Tat von einer waagerechten Linie ausgegangen. Die Ergotherapie - Verordnung stellt der Kinderarzt aus, er weiß auch wieviele Therapieeinheiten er ausstellt (meist 10 als Erst-Verordnung, davon ist eine Einheit für das Aufnahmegespräch und eine für das Eltern-/Auswertungsgespräch vorgesehen,die anderen für Diagnostik/Tests und Behandlung - eine Therapieeinheit reicht bei weitem für eine Händigkeitstestung mit Auswertung und Beratung nicht aus). Man kann das natürlich immer auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. Bei gesetzlich Versicherten reicht die ärztliche Verordnung für Ergotherapie aus, die Praxis verrechnet diese dann mit ihrer Krankenkasse. Bei der Schuleingangsuntersuchung wird kein Händigkeitstest gemacht, sagen Sie bei der Befragung die wechselnde Händigkeit mit dazu. Die Händigkeitsentwicklung hat zwar Zeit bis zum Schuleintritt, es ist aber schon vorher eine Händigkeitstestung sinnvoll, um dann schon mit der dominanten Hand zu starten,diese zu trainieren und es brauch mehr Zeit,wenn das Kind dann noch zwischen li/re wechselt. Alles Gute

von Kristin Windisch am 24.12.2019