Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Nachtrag zur Frage vom 02.01.07 - Rechte einer Berufstätigen

Biggi Welter

 Biggi Welter
Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

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Frage: Nachtrag zur Frage vom 02.01.07 - Rechte einer Berufstätigen

Mitglied inaktiv

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Hallo Biggi, danke für die schnelle Antwort. An dieser Stelle habe ich nur noch eine Verständnisfrage. Habe ich richtig verstanden, dass der Arbeitgeber mir die Stillzeit während meiner Arbeitszeit zur Verfügung stellen muss? Und bedeutet Stillzeit auch "Abpumpzeit"?, denn mein Baby wird nicht vor Ort sein können, so dass ich abpumpen muss, um Milch vorrätig zu haben? Viele Grüße Sonnenkinder2


Biggi Welter

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Liebe Sonnenkinder2, ja, man kann die Milch auch abpumpen, das Kind muss nicht anwesend sein. Die genannten Zeiten stehen einer stillenden Mutter rechtlich zu. LLLiebe Grüße, Biggi


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