Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Zuzahlung bei Vorsorgeuntersuchungen?

Frage: Zuzahlung bei Vorsorgeuntersuchungen?

Mitglied inaktiv

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Ich hätte mal eine Frage und hoffe das sie mir als Facharzt für Frauenheilkunde weiterhelfen können: Ich hatte heute einen Termin zur halbjährlichen Vorsorgeuntersuchung bei meinem FA. Die Sprechstundengehilfin teilte mir sofort mit, dass wenn ich eine Vaginalultraschalluntersuchung wünsche müßte ich jetzt laut Verordnung 40€ zuzahlen. Ein Abstrich würde 30€ kosten und wenn ich beides zusammen will, dann würde ich 55€ zahlen. Als ich dann zum FA kam und ihn daraufhin ansprach, meinte er schließlich das wenn er den Sitz meiner Spirale usw. per Ultraschall überprüfen will, müßte ich beim nächsten mal auch 15€ zuzahlen. Das wären 70€ (bei jeder halbjährlichen Untersuchung) und dann noch 10€ fürs neue Quartal, dann zahl ich im Jahr 160€ nur allein FA-Kosten?! Was machen dann Hartz IV Empfänger? Stimmt das, ist dass jetzt wirklich die neue Verordnung? Hab bei meiner KK (GEK) nachgefragt, die wußten von dieser "neuen" Verordnung nichts. Bin nun etwas unsicher, denn auch bei der letzten Untersuchung (vor einem halben Jahr) mußte ich schon was zuzahlen.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Gerne können Sie unter der Internetadresse http://bluni.de/index.php/a/erkennung_richtlinien in Auszügen über die wichtigsten Bestandteile der Krebsfrüherkennungsrichtlinien in Deutschland nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. 2.es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, erstens vorher eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass diese kostenpflichtig ist und zweitens eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. 3.es gibt keine neuen Änderungen in den Abläufen der Früherkennung, aber ein Abstrich von Gebärmutterhals und Muttermund ist einmal im Jahr vorgesehen und ein häufigerer Abstrich ist erstens nur bei Indikationen möglich (z.B. vorher auffälliger und kontrollbedürftiger Abstrich) und ansonsten völlig unsinnig. In den angloamerikanischen Ländern sind mittlerweile deutliche längere Abstände gewählt worden. 4.weiterhin gehörte eine Ultraschalluntersuchung noch nie zum Bestandteil der Krebsfrüherkennung. In jedem Fall kann sie die Sicherheit der Beurteilung erhöhen. Dann ist dieses aber eine Wunschleistung, wenn keine Indikation gegeben ist. Als Wunsch- und Privatleistung ist auch die Überprüfung des regulären Sitzes der Spirale im Ultraschall in 6-Monatsabständen einzuordnen. 5. Die Frage, wer dieses dann am Ende noch bezahlen soll oder kann, ist in dieser Situation sicher nicht ganz angebracht, zumal jede gesetzlich versicherte Frau in Deutschland einen hervorragenden Schutz genießt, bei dem alle anderen in Europa mehr als neidisch werden würden. Darüber hinaus kann jeder für sich selbst entscheiden, was ihr/ihm ein Stück mehr Sicherheit oder mehr Gesundheit am Ende des Monats noch wert ist. 6.das, was im Moment eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. darstellt, wird von einem unabhängigen Gremium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (www.g-ba.de ), entschieden. Und darauf hat kein Arzt Einfluss. VB


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