Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich habe am 31.10.04 mein erstes Kind aufgrund einer Schwangerschaftsvergiftung per Notkaiserschnitt entbunden. Das klingt jetzt vielleicht komisch, aber insgeheim hatte ich mir immer einen Kaiserschnitt gewünscht. Nun ist unsere Tochter über ein Jahr alt und wir planen ein zweites Baby. Allerdings möchte ich wieder per KS entbinden. Habe ich ein Recht darauf, in einem Krankenhaus so zu entbinden, wie ich will? Ich muss zu meinem Wunsch allerdings noch etwas erläutern: In der ersten Nacht mit meiner Tochter lag ich nicht auf Station, sondern in einem der "Entbindungsräume". In dieser Nacht habe ich im Nebenraum zwei normale Geburten mitbekommen und es war einfach nur furchtbar für mich. Ich hatte vorher schon schreckliche Angst vor einer normalen Entbindung und bekomme bei der Vorstellung totale Panikzustände. Aber diese Nacht hat mir den Rest gegeben. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort! Freundliche Grüße Ulrike
liebe Ulrike, was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muß die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesarian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. Eine ganz aktuelle Studie zeigt im übrigen, dass Frauen nach einem Kaiserschnitt ein doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt haben. Und dieses unabhängig vom Grund für den Kaiserschnitt. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, natürlich darfst Du einen Wunsch-Kaiserschnitt machen, das geht in jeder Klinik. Bei Dir sowieso, weil die Ärzte nach Kaiserschnitt meist eh ganz gern wieder einen machen. Und zweitens kann die Klinik mit der Krankenkasse für einen Kaiserschnitt exakt doppelt soviel abrechnen, wie für eine spontane Entbindung. Da Kliniken heute Firmen (GmbHs) sind, die verdienen wollen, ist das ein wichtiger Aspekt. Das Einzige, das Du tun musst, ist, Dich einige Wochen vor dem ET in der Klinik vorzustellen. Du bekommst dann einen Kaiserschnittermin, der etwa 7 bis 14 Tage vor dem ET liegt. Bei einem geplanten Kaiserschnitt wird man Dir vorschlagen, ihn unter Spinalanästhesie machen zu lassen, weil dies etwas weniger riskant ist als eine Vollnarkose. Wenn Du psychisch so stabil bist, eine OP live miterleben zu können (man sieht nix, kriegt aber das Geruckel und die Geräusche der Überwachungsgeräte und die ganze OP-Atmosphäre natürlich mit), ist das eine gute Sache. Ich selbst hatte auch beides: Notkaiserschnitt mit Vollnarkose und geplanter (aber nicht Wunsch-) Kaiserschnitt mit Spinaler. Die Spinale hat u.a. den Vorteil, dass man hinterher noch einige Stunden komplett schmerzfrei ist. Liebe Grüße, Hexe
Mitglied inaktiv
Hallo, genauso wie Dir ging es mir. Habe mir immer einen KS gewünscht, hab mich selbst total unter Stress gesetzt usw... in der 30.SSW war es soweit wg Gestose. Jetzt bin ich wieder schwanger, mach mich diesmal nicht verrückt, da ich viele kennen die einen Wunschsectio hatten-ging ohne Probleme u. beim 2. sowieso. LG SANNE
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