Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

wie bekomme ich ein beschäftigungsverbot

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: wie bekomme ich ein beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo ich habe eine frage zum beschäftigungsverbot! und zwar ich bin von meine phychologin jetzt seit 2 wochen krankgeschrieben! Werde donnerstag wieder 2 wochen krankgeschrieben! weil ich depressionen habe, durch meine vergangenheit (vergewaltigung früher), ist jetzt sehr schlim mit zu kämpfen! Das ist ja nicht alles, meine chefin hat mich immer fertig gemacht als ich am arbeiten war, z.b sie sagte wen was war und ich mir hilfe gefragt habe stell dich nicht an du bist nur schwanger! und du meinst nur weil du schwanger bist das du extra wünsche hast! und so weiter kamme damit nicht klar! Bin versetzt wurde in de tagespflege als ich gesagt habe das ich schwanger bin dort muss ich aber auch immer viel gehen und wen einer fast fält springt man doch aus reagtion dort in und habe so immer starke unterleib schmerzen gehabt.Jetzt wo ich krankgschrieben bin geht es mir gut. Aber wenn ich weit gehe oder viel gehe habe ich schmerzen. Ich habe angst weil meine therapeutin sagte ich werde länger krank sein bekomme ich ja nach 6 wochen nur noch krankengeld und das kann ich mir nicht leisten. Arbeiten kann ich aber auch nicht!! Ich möchte einfach nur ein beschäftigungsverbot wegen finanzelle sachen. Meine therapeutin sagt sie kan dies leider nicht aus stellen! vor 3 wochen war ich bei meiner frauenärztin und sie sagte sie sehe kein grund darfür! Was soll ich blos machen? Nur die frauenärztin kan mir so etwas aus stellen oder? können sie mir ein tip gegeben was ich machen soll?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB


Mitglied inaktiv

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Hallöchen, da ich selber ein Beschäftigungsverbot habe kann ich dir sagen das dies nur der Frauenarzt oder dein Arbeitgeber aussprechen kann... und wenn dein FA dafür keine veranlassung sieht und so wie es scheint dein Arbeitgeber auch nicht wird dir wohl leider leider nichts anderes übrig bleiben als dich weiter krankschreiben zu lassen,was natürlich aus finazieller Sicht nicht so schön ist für dich! Ich würde einfach nochmal mit deinem Frauenarzt reden..deine Sorgen und Ängste mitteilen...denn es ist ja keine große Sache dir das auszustellen..er muss natürlich nur eine passende Diagnose dafür haben für die Krankenkasse,da er es ja rechtfertigen muss.. Ich hoffe das ich dir etwas weiterhelfen konnte?! LG,Andrea


Mitglied inaktiv

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meine chefin möchte ja gerne das ich freigestellt werde damit sie auch planen kan. Aber sie hat schon alles versucht aber der betriebsarzt sagt sie kan dies nicht machen, da sie ein geeignetet arbeitsplatz geschaffen hat in dem sie mich in die tagespflege versetzt hat! morgen habe ich ein frauenarzt termin habe riesen angst davor weil ich sie darauf ansprechen möchte. Aber ich weis nicht wie und was ich ihr sagen soll! ich kan doch nicht sagen hallo ich habe da ein anliegen und zwar wolte ich fragen ob es irgentwie möglich ist ein beschäftigungsverbot zu bekommen. Ich bin seit 2 wochen krankgeschrieben von meine therapeutin wegen depresionen und mobbing auf der arbeit, auserdem habe ich trotz tabletten wen ich weit gehe starke bauch schmerzen. Währe es nicht möglich ein beschäftigungsverbot zu bekommen weil sonst rutsche ich in kruzer zeit ins krankengeld! kann ich doch so nicht fragen oder ? mensch mache much wieder total beklopt und nur wegen das geld


Mitglied inaktiv

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Dann sag deiner Frauenärztin das deine Chefin das auch gerne möchte..so wie ich es rausgelesen habe..ist das doch auch so,oder? Wenn du eine FA hast mit der du über alles reden kannst..dann würde ich es auf jedenfall ansprechen!!Erkläre ihr deine Situation... Ich arbeite beim Allgemeinarzt...nur allein deswegen durfte ich schon nicht mehr weiter arbeiten..aufgrund der ganzen Krankheiten..meine Chefin hatte es mir angeraten..und meine FA hat gleich zugestimmt..zumal ich auch als Risikoschwangere zähle.. Rede mit ihr..denn so wie es sich anhört..wird deine ss nicht weiter gut verlaufen wenn du weiterhin soviel streß hast..und das sollte schon ein Grund genug sein für BV!! Sag mir mal was rausgekommen ist wenn du da warst..würde mich interessieren! Ich drück dir die Daumen!! LG,Andrea


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