Alberita
Hallo ich bin in der 15+2 ssw und arbeite im Einzelhandel/Lebensmittel ich muss 8h lang an der Kasse sitzen meine Füße sind oft eingeschlafen und werden angeschwollen und kann mich nicht sehr viel bewegen da ich an einem Bahnhof arbeite ist bei uns auch sehr viel los. Zum ausruhen geht es bei der Arbeit nicht da meine Verkaufsleiterin null Intresse hat mir eine liege zu bestellen und nach zu sehen wie es mir geht. Ich habe ständig Hüften und Rückenschmerzen kann mich schlecht bücken und muss mich oft übergeben dazu bekomme ich auch noch schlecht luft an der Kasse. LG
Hallo, Zunächst einmal ist laut Mutterschutzgesetz vom 1.1.2018 jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Wird dieses unterlassen, drohen Bußgelder in Höhe bis zu 30.000 €. Darüber hinaus gibt es natürlich je nach Arbeitsplatz Vorgaben im Mutterschutzgesetz und diversen anderen Gesetzen, wie die Ausgestaltung aussieht wozu auch die notwendigen Ruhezeiten gehören. Wenn also die Vorgesetzten/der Arbeitgeber vorgegeben, hiervon nichts zu wissen, wird erfahrungsgemäß die Information des lokalen Gewerbeaufsichtsamtes relativ schnell zu einem Sinneswandel führen. Sprechen Sie hierzu bitte mit den Vorgesetzten und Fragen darüber hinaus bitte unsere Rechtsanwältin, Frau Bader. Das Beschäftigungsverbot kann dann ausgestellt werden, wenn es Bedingungen am Arbeitsplatz gibt, bei denen der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, wie Auflagen der Gesetze zu erfüllen und gleichzeitig keinen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Herzliche Grüße VB
HeyDu!
Wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt.
emily2208
Ja wie schon erwähnt kann dein Arbeitgeber das BV erteilen . Das ein Fragebogen den man ausfüllen muss zum ankreuzen. Sowas wie schwer heben etc. Und trifft davon ein schwerwiegendes zu und sie können dich nicht versetzen, geht das eh durch .