Frage: Wellness-Behandlungen

Im Januar lösen mein Mann und ich einen Geschenk-Gutschein ein und fahren auf ein Wellness-Wochenende. Dann bin ich in der 21 bzw. 22. Woche. In die Sauna werde ich nicht gehen, da ich das schon im Nicht-schwangeren-Zustand als anstrengend empfand. Das die Whirpools wg. sehr hohem Infektionsrisiko zu meiden sind, ist mir auch bekannt. Das Schwimmbad möchte ich benutzen, viel Spazierengehen. Allerdings möchte ich mir auch ein paar Behandlungen gönnen. Muss ich bei Massagen, Gesichtsbehandlungen, Peeling usw. auf irgendetwas achten? Und spricht etwas gegen "Bodystiling mit Folie ca. 50 Minuten" - gegen die Problemzonen - leichte Cellulite? Die Beschreibung des Bodystylings: "Die effiziente Behandlung für straffere Haut und eine schlankere Silhouette. Während Sie in angenehmer Atmosphäre entspannen, entfaltet der Wickel seine volle Wirkung! Ob Bodywrapping in Folie oder Bandagenwickel, unser Team berät Sie vor Ort: Ihr Körper erlebt eine einzigartige Entschlackung und Entgiftung des Gewebes. Der Erfolg ist sofort sichtbar." Das würde ich gerne 2x machen? Haben Sie sonst noch Tips für mich, damit ich dort nichts falsch mache?

Mitglied inaktiv - 17.12.2009, 10:24



Antwort auf: Wellness-Behandlungen

Hallo, 1.gegen Massagen u. Gesichtsbehandlungen ist aus medizinischer Sicht nichts einzuwenden. Mir liegen beim Bodystyling keine Berichte vor, dass dieses nicht erlaubt wäre oder gar negative Auswirkungen hätte, jedoch empfehle ich Ihnen, dieses mit den FAchleuten vor Ort noch einmal abzustimmen. 2.in der dermatologischen Therapie und in Kosmetika findet organische Glykolsäure als so genannte Keratolytikum (Entfernung von verhornter Haut) Anwendung. Allerdings liegen zum Einsatz von Glykolsäure in der menschlichen Schwangerschaft keine epidemiologische Studien vor. Im Tierversuch zeigten sich bei hohen toxischen Dosen von Glykolsäure vermehrt Fehlbildungen. Allerdings werden solch hohe Dosen bei der lokalen Anwendung im Gesicht nicht erreicht. Wegen der fehlenden Erfahrungen zur Sicherheit sollte dennoch die Anwendung von Glykolsäure zum Fruchtsäurepeeling sehr streng indiziert werden. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 17.12.2009