Lexy67
Guten Tag, Ich bin als prüfbeamtin im vielen verschieden betrieben unterwegs. Im meiner gefährungsbeurteilung wurden aber nur die tatsächlichen Faktoren wie heben von lasten etc. Berücksichtigt und "eliminiert". Meine Frage ist nun stimmt es, das ich meine prüftätigkeit z.b. im Krankenhaus (Kontakt mit evtl konterminierten Waagen) oder chemiebetrieben weiterhin ausführen muss/darf weil ich nicht direkt mit den vermeindlich Stoffen arbeite? Danke im voraus
Hallo, 1, so pauschal lässt sich dieses nicht beantworten 2. wir haben von den offiziellen Behörden hier zu den verschiedensten Arbeitsbereichen Vorgaben; aber eben nicht für alle. 3. so gibt es selbstverständlich klare Vorgaben zum Schutz vor Infektionen, wenn es um eine Tätigkeit im Krankenhaus oder ähnlicher Einrichtungen geht. Da gelten dann die gleichen Vorgaben, wie z.B. für die Mitarbeiterinnen in der Pflege 4. auch gibt es Vorgaben bei Arbeiten mit chemischen Substanzen, die in den verschiedenen Gesetzestexten niedergeschrieben sind. Mutterschutzgesetz Mutterschutzverordnung Arbeitsstättenverordnung Biostoffverordnung Von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie gibt es auf deren Seiten hinterlegte Dokumente zur speziellen Situation in diesen Industriebereich. Zu finden sind diese unter der Adresse https://www.bgrci.de/fachwissen-portal/start/laboratorien/arbeitshilfen/mutterschutz-im-labor-bei-taetigkeiten-mit-gefahrstoffen/ Weitere Auskünfte zu den rechtlichen Vorgaben kann hier insbesondere unsere Anwältin, Frau Bader geben. Liebe Grüße VB
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