Mitglied inaktiv
Ich hatte bei beiden Kindern vorz. Wehen ( 1x wäre der 1. Sohn in 31.SSW und der 2.Sohn in der 30.SSW wg. vorz. Wehen aufgrung zu grosser körperlicher Anstrengung auf der Arbeit geboren. Möchte gerne ein drittes Baby haben, bin immer noch beim gleichen Arbeitgeber,d.h., die gleichen Aufgaben, der gleiche Stress. Ich habe natürlich grosse Ängste ausgestanden.Kann mich meine FA dann frühzeitig krank schreiben bzw. Beschäftgungsverbot austellen? Was würden Sie tun, wenn Sie so eine Pat. mit so einer Vorgeschichte hätten? Lieben Dank Katrin
hallo Katrin, bei einer Vorgeschichte mit zwei Frühgeburten in der etwa 31. SSW sollte sicher mit der Frau über das für sie deutlich erhöhte Risiko der Wiederholung mit allen Konsequenzen gesprochen werden. Danach wird sie und ihr Partner entscheiden können, ob sie dieses Risiko erneut eingehen. Ob dieses durch eine Befreiung vom Arbeitsplatz nun wirklich reduziert wird, ist sicher zweifelhaft. 2. die Vorgeschichte stellt sicher ein erhöhtes Risiko für das erneute Auftreten vorzeitiger Wehen inklusive der Frühgeburtlichkeit dar, wobei man dieses zahlenmäßig nicht allgemein gültig benennen kann. Wichtig bei einer Folgeschwangerschaft ist sicher neben der ausreichenden Aufklärung und Information durch den behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin auch das Gespräch über mögliche und sinnvolle Präventivmaßnahmen & Diagnostik: Dazu gehören die Ausschaltung von Risikofaktoren wie Rauchen; Ausschluss bakterieller Besiedlungen der Scheide, ph-Wert-Kontrollen, die prophylaktische Einnahme von Magnesium und der frühzeitige Ausschluss einer vorzeitigen Wehentätigkeit und eine Verkürzung des Gebärmutterhalses gemessen im vaginalen Ultraschall. 3diese ist ein immer wieder heiss diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muß die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgestz im Netz unter http://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/19970117/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen:Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit Frauenärztin/Frauenarzt erörtert werden. VB
Mitglied inaktiv
Ich kann dir mal berichten wie das bei mir gelaufen ist. Ich war Tierpflegerin (Kälber-Aufzucht) und die Arbeit war nicht nur schwer sondern auch gefährlich wegen der Tiere und Krankheiten. In meiner 1.SS wurde ich im 4.Monat von einer Kuh in den Bauch getreten. Ich lag stationär zu Beobachtung aber hatte Glück... nichts passierte. Schonplätze gab es garnicht udn das Schonendste überhaupt wäre eien Arbeit mit 8h Stehen gewesen. Meine Gyn schrieb mich die gesammte SS krank und in der 2.SS auch gleich von Anfang an. Ich denke so würde jeder verantwortungsvolle Gynäkologe handeln. Was ist dein Job bzw. was mußt du tun? Ins besondere bei der Vorgeschichte wird dein Gyn sicher handeln... hoffe ich zumindest für dich. liebe Grüße Kerstin
Mitglied inaktiv
Liebe Kerstin, danke dass Du geantwortet hast. In der ersten SS war ich in der Hotellerie ( an der Rezeption und im Service ganz alleine)und in der zweiten SS war / bin ich an der Rezeption einer grossen (2 stöckigen Arztpraxis+Zahnlabor in der 4.Etage ( mehr als 3 Ärzte) und in einer Klinik. Ich muss viel hin und her rennen, weil ja alles immer schnell gehen muss. Wir haben sehr sehr viele Patienten, die Ärzte rufen ständig, 5 Telefone am ganzen Empfang verteilt, etc. Normalerweise und im mormalen Zustand macht mir die Arbeit super viel Spass, doch in der SS bin am Schluss fast zusammen gebrochen, es wurde keine Verstärkung geholt, was ich total scheisse fand und auch gesagt habe. Ich denke auch, dass meine FA bei einer dritten SS mich eher frei stellt oder krank schreibt wie auch immer bevor das wieder so in die Hose geht. Zumal die Ärztin mich von beiden SS kennt. ICH WERDE DARAUF DANN BESTEHEN, immer wieder solche Ängste auszuhalten geht total an die Substanz, nicht? Liebe Grüsse Katrin