Rodica
Guten Tag Herr Dr. Bluni, es mag eine etwas seltsame Frage sein, und ich bitte schon einmal um Verzeihung, sollten Sie der falsche Ansprechpartner sein. Wissen Sie (oder ein älterer Kollege) was in den 80er Jahren mit Totgeburten (Termingerecht) passierte? Meine Mutter erzählte mir erst kürzlich davon, dass sich in ihrer zweiten Schwangerschaft die Gebärmutter nicht richtig ausgebildet hatte, dies damals aber keiner diagnostiziert hat. Nach der Geburt war sie dementsprechend im Schock und weiß nicht was mit dem Kind passierte. Ich habe die leise Hoffnung dass es irgendwo ein Sammelgrab geben könnte (dies zumindest üblich war), meine Mutter hat das Geschehen nämlich nie verarbeitet. Besten Gruß Rodica
Hallo Rodica, meines Wissens wird es hier kein Sammelgrab gegeben haben. entweder werden die verstorbenen Kinder seinerzeit in die Pathologie gegeben worden sein, um dort untersucht zu werden oder sie wurden, wie sonst üblich mit Organen aus dem OP und Gewebe, das dort angefallen ist, entsorgt. VB
Andrea6
Eine Totgeburt mußte, wie auch heute, eingetragen und beerdigt werden. In aller Regel wurde und werden diese Kinder obduziert, häufig wurden sie danach "beigelegt", d.h. bei der Beerdigung eines Erwachsenen mit ins Grab gelegt. Ggf. hat das aber das Krankenhaus übernommen. Das alles gilt nur für die alten Bundesländer, in der DDR herrschten andere Verhältnisse - in jeder Hinsicht... Man war früher der Ansicht, daß die Eltern den Verlust leichter verkraften, wenn alles quasi "unter den Tisch gekehrt" wird. Ob es Unterlagen darüber gibt kann dort erfragt werden. Was ist mit "in der Schwangerschaft hat sich die Gebärmutter nicht richtig ausgebildet" gemeint?
Mitglied inaktiv
Also mein Bruder ist damals als Frühgeburt im Dez76 zur Welt gekommen. Man konnte ihn noch Nottaufen und wenige Stunden später ist er dann schwerst behindert verstorben. Mitnehmen und beerdigen durften sie ihn damals nicht. rechtlich ist er wie "Bioabfall" gewertet worden und entsprechend verbrannt worden. Begründung damals, da er nie lebensfähig war, galt er nicht als "lebendes" Kind.