Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Wann wieder Schwanger werden?

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Wann wieder Schwanger werden?

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Hallo Herr Doktor, ich bin 35 Jahre alt und habe im August mein erstes Kind bekommen. Sie ist nun 4 Monate alt und gesund. Die Geburt war natürlich, mit Sauglocke. Nun möchte ich relativ früh wieder Schwanger werden, da ich 1. nicht die jüngste bin. Und 2. möchte ich mein Kind nicht so gern in die KiTa geben. (normalerweise müsste ich im August wieder arbeiten gehen. Daher möchte ich gerne alles so drehen, dass ich bald schwanger werde, und ich mich hinterher, wenn ich wieder arbeiten muss, mich krankschreiben lasse. Denn meine Arbeit ist mir zwar sehr wichtig, aber noch wichtiger ist mir mein Kind. Wann könnte ich wieder Schwanger werden? Und aus welchem Grund kann man sich krankschreiben lasseni, sodass man einen Arbeitsverbot bekkommt? Ich hatte an Rückenschmerzen gedacht. (die habe ich wirklich). Meine Arbeit würde im Sitzen stattfinden. (Büro) Ich hoffe Sie antworten mir trotz der "komischen" frage.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo Sherlyn, 1. nach einer Entbindung wird eine Wartezeit von zumindest einem Jahr empfohlen. Nach einem Kaiserschnitt sollte am besten 18 Monate sein. Dieses ist die Zeit, die der Körper für eine optimale Rückbildung und Anpassung benötigt. Darüber hinaus zeigt sich, dass eine solche „Ruhephase“ in der Lage ist, vielerlei schwangerschaftstypische Komplikationen zu reduzieren, die nach deutlich kürzerer Wartezeit eben gehäufter auftreten können. VB Quellen Adams MM, Delaney KM, Stupp PW, McCarthy BJ, Rawlings JS. The relationship of interpregnancy interval to infant birthweight and length of gestation among low-risk women, Georgia. Paediatric Perinatal Epidemiol 1997;11(Suppl. 1):48–62. Bujold, Emmanuel MD, MSc; Gauthier, Robert J. MD, Risk of Uterine Rupture Associated With an Interdelivery Interval Between 18 and 24 Months, May 2010 - Volume 115 - Issue 5 - pp 1003-100) Pinto-Martin J, Cnaan A, Zhao H. Short interpregnancy interval and the risk of disabling cerebral palsy in a low birth weight population. J Pediatr 1998;132:818–21. Rodrigues T, Barros H, Short interpregnancy interval and risk of spontaneous preterm delivery, Eur. J.Obstet. Gynecol (2007), doi:10.1016/j.ejogrb.2007.03.014 Skjaerven R, Wilcox AJ, Lie RT. The interval between pregnanciesand the risk of preeclampsia. New Engl J Med 2002;346:33–8. Wohlfahrt J, Andersen A, Melbye M. Interval between pregnancies and risk of spontaneous abortion. Epidemiology 2000;11:92–3. Zhu B, Rolfs RT, Nangle BE, Horan JM. Effect of the interval between pregnancies on perinatal outcomes. New Engl J Med 1999;340: 589–94. 2. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ (letzter Abruf:2.12.2010) Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf:2.12.2010) VB


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