Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Wann in der SS...

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Frage: Wann in der SS...

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Hallo, mich würde interessieren, ab wann man mit einem Gerät beim Arzt das Herz des babies schlagen hören kann. Und gibt es eine Erklärung dafür, daß einer Bekannte beim Frauenarzt eine Speichelprobe entnommen wird. Auf Grund ihrer SS. Sei wohl eine Routine-Untersuchung. Sie konnte mir nur nicht sagen, wofür die Untersuchung gut sei. Und eine dritte Frage:Meine bekannte sagte, daß es wohl bei ihr Probleme gäbe, da ihr Mann und sie unterschiedliche Rh-Faktoren hätten. Weiß jetzt aber nicht wer was hätte. Gibt es sowas? Wenn ja, dann müßte man doch bei jeder schwangeren Frau auch bei dem Mann einen Bluttest machen. Kommt mir alles etwas komisch vor. LG Janine


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, mit einem hochauflösenden Ultraschallgerät kann man ab der 7./8. SSW Herzaktionen nachweisen. Zu der Speichelprobe kann ich nichts sagen. Eine solche "Routineuntersuchung" kenne ich nicht. bei unterschiedlichen Rhesusfaktoren von Mutter und Vater kann das Kind rhesuspostiv sein und wenn die Mutter eben rhesusnegativ ist, kann bei einer entsprechenden Sensibilisierung des Immunsystems der Mutter (Blutaustaussch zwischen Kind und Mutter) es zur Bildung von Antikörpern kommen, die bei einer darauffolgenden Schwangerschaft mit rhesuspositivem Kind zur Zerstörung der Blutkörperchen mit schweren Krankheitsbildern des Kindes einhergehen können. Um dieses zu verhindern, erhalten rhesusnegative Schwangere in der Schwangerschaft (und zwar auch schon in der ersten), nach Fehlgeburt, nach Eileiterschwangerschaft, nach stärkeren Blutungen, nach Fruchtwasserpunktion oder ähnlichem und nach Geburt eines rhesuspositiven Kindes eine Spritze Anti-D, um eventuelle Antikörper abzufangen. Dieses ist nachzulesen in den Richtlinien; im Netz zu finden unter http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu05.htm Ein weiterer Antikörper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rh-positiven und Rh-negativen) in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 ug) anti-D-Immunglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das Datum der vor der Geburt erfolgten Anti-D-Prophylaxe sollte im Mutterpass dokumentiert werden. VB


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