Pünktchensmama
Guten Tag, Ich wüsste gerne, ob eine Erzieherin die in einer Waldgruppe arbeitet während der Schwangerschaft weiterhin dort arbeiten darf. Angenommen es besteht kein Problem mit der Immunität gegen Kinderkrankheiten - also eine Arbeit als Erzieherin wäre durchaus ok. Es geht mir hier nur darum ob schwangere grundsätzlich nicht im Waldkindergarten arbeiten dürfen. Das behauptet der Arbeitgeber, aber ohne Begründung wieso das nicht gehen soll. In NRW gibt es kein Risiko für FSME, Tetanusschutz besteht, Borreliose-Risiko ist absehbar gering. Wenn Sie diese spezielle Frage nicht eindeutig beantworten können sollten, können Sie mir vielleicht sagen woher ich die Information bekommen könnte wenn der AG keine Option ist? Ich habe diese Frage bereits an Frau Bader gestellt, weil ich eine rechtliche Thematik sah, aber sie hat mich an einen Arzt verwiesen. Können Sie mir helfen? Vielen Dank für Ihre Mühe
Hallo, Bezüglich des Waldkindergartens geht es nach meinem Wissen vornehmlich um das Infektionsrisiko nach Zeckenbiss (hier FSME (Frühsommermeningoenzephalitis) und Borreliose), aber auch um Tollwut, Wundstarrkrampf (Tetanus) u. Hantaviren. In der Tat ist es so, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen kein reguläres Endemiegebiet sind. Andererseits steht es hier jedem Arbeitgeber frei, hier die Regularien besonders streng auszulegen. Ansonsten gelten für Angestellte in Kindergärten, wie auch in Kinderhorten und zum Beispiel Grundschullehrerinnen relativ ähnliche Empfehlungen. Diese sind in den verschiedenen gesetzlichen Schriften wiederzufinden: Mutterschutzgesetz: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf: 12.01.2015) Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz – MuSchArbV: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muscharbv/gesamt.pdf (Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz, Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), Stand: 26.11.2010, letzter Abruf: 12.01.2015) Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/index.php (letzter Abruf: 12.01.2015) Biostoffverordnung http://lasi.osha.de/docs/lv23.pdf (letzter Abruf: 12.01.2015) Hierbei geht es vor allem um die Risiken der folgenden Infektionskrankheiten Keuchhusten, Masern, Röteln, Zytomegalie, Ringelröteln, Windpocken Liebe Grüße VB
Experte
Auch für NRW besteht ein sehr hohes Risiko für Borreliose! Landesanstalt für Arbeitsschutz NRW: Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern Zusätzliche Infektionsgefährdungen durch Tätigkeiten im „Freien“ (Waldkindergarten) Für Schwangere wird ein Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten mit möglichem Zeckenkontakt empfohlen! https://www.lwl.org/lja-download/datei-download/Service/RS/RS_TEK/RS_TEK_2005/1110455837_3/rd2005nr04_Merkblatt_Mutterschutzgesetz.pdf