Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Christian Karle:

Vorzeitiges BV?

Dr. med. Christian Karle

Dr. med. Christian Karle
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Vorzeitiges BV?

Amira04

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Hallo ich bin mit meinen 3 Kind schwanger 17 Ssw und ich habe seit Beginn meiner SS extreme Probleme mit dem Rücken / Ischias . Nun ist es so das ich in der Gastronomie arbeite und ich den ganzen Tag stehe und mein Rücken sich dadurch einfach nicht erholen kann , jeder Dienst ist eine Zumutung und ich fühle mich total ausgelaugt und kaputt . Noch dazu hab ich ja schon 2 Kinder . Ist es möglich ein vorzeitiges BV zu bekommen und wenn ja von wem ? Wie gesagt ich stehe 8 Stunden pro Dienst und Pause ist kaum möglich , es ist extrem stressig und belastend. Lg


Dr. med. Christian Karle

Dr. med. Christian Karle

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Guten Abend, Eigentlich wurde bereits alles sehr richtig gesagt. Der AG muss sich in erster Linie kümmern. Man kann die vorgeschriebenen Maßnahmen, welche im Mutterschutzgesetz beschrieben sind, nicht überspringen. Der AG kann mit entsprechender Begründung ein betriebliches BV ausstellen. In der Gastronomie ist das sehr üblich. Alles Gute wünscht Ihnen Dr Christian Karle


Himbeere2008

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Wenn du gesundheitliche Beschwerden hast, gehe zum Arzt und evtl. Bekommst du eine AU. Für ein BV ist der Arbeitgeber zuständig. Gab es schon eine Gefährdungsbeurteilung für deinen Arbeitsplatz und wird das Mutterschutzgesetz eingehalten ?


Regenbogenfarben

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Nur zur Klarstellung wegen der obigen Antwort: Ein individuelles BV wird sehr wohl vom Arzt ausgesprochen. Das dann, wenn die Weiterbeschäftigung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind darstellt. Bei (teilweise) krankheitsbedingter AU geht eine Krankschreibung allerdings immer vor. Nur wenn die Gesundheitsgefahr für Mutter oder Kind ausschließlich auf die Arbeit zurückzuführen ist, kann der Arzt ein BV aussprechen. Dies kann auch nur Teile der Arbeit oder einen bestimmten Umfang betreffen. Unabhängig davon gibt es noch das betriebliche oder behördliche BV, das vom AG ausgesprochen wird.


Amira04

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Mein Arbeitgeber ist völlig damit einverstanden das ich ein BV bekomme nur er kennt sich halt garnicht damit aus und sagt ich soll mir das vom Arzt holen aber das ist ja auch nicht so einfach … mein AG hat ein kleines Familienunternehmen und ich bin die erste Schwangere natürlich wäre es ihm auch lieber ich wäre freigestellt und wäre nicht dauernd im Krankenstand und dadurch das er auf mich solange ich noch dort bin angewiesen ist schau ich halt das ich jeden Krankenstand umgehen kann und halte es aus aber am liebsten wäre mir ein BV!!


lukko34

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Wie oben schon beschrieben: Dein Arbeitgeber muss zuerst mal eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dein Arbeitsplatz dem Mutterschutzgesetz anpassen. Ist dieser nicht Schwangerschaftskonform, kann er dich, falls möglich z.B. ins Büro versetzen. Ob du oder dein AG sich ein BV wünschen ist vollkommen irrelevant. Das BV kann übrigens auch von der Krankenkasse angezweifelt werden. Zudem ist der private Umstand, ob und wieviele Kinder du hast, müde oder gestresst bist, dein ganz privates Problem.


Amira04

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Nochmal er möchte ja auch mich ins BV schicken ! Und er kann mich nirgendshin versetzen wohin denn bitte es gibt nur diesen einen Bereich !


mellomania

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wenn seine gesetzlich vorgeschriebene gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine schwangere auf diesem platz nicht arbeiten darf. er kann da nicht einfach bv rufen und krankenkasse zahlt. er muss sich wie alle an die regeln halten. private dinge wie viel kinder, stress, fahrtweg etc darf er aber NICHT berücksichtigen, da dies dein eigenes problem ist. wenn du nicht arbeitsfähig bist, da du rückenschmerzen hast, ist ein bv ebenfalls NICHT möglich, da du für ein solches voll arbeitsfähig sein musst. dann muss dich dein arzt krankschreiben und du musst dich mit physio etc um die wiederherstellung deiner arbeitsfähigkeit bemühen.


Regenbogenfarben

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Ich muss hier nochmal widersprechen: Wenn eine Gesundheitsbeeinträchtigung ohne Krankheitswert vorliegt, die auf die Schwangerschaft zurückzuführen ist, stellt der Arzt (!) ein (ggf. partielles) sog. individuelles BV aus. Wenn die Gesundheitsbeeinträchtigung (auch) auf eine schwangerschaftsunabhängige Erkrankung zurückgeht, kommt allerdings nur ein AU in Betracht. Ob das bei der Fragestellerin der Fall ist, muss ihr Arzt entscheiden. Völlig unabhängig davon ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, die dieser durchführen muss. Darauf sollte die Fragestellerin ihren AG nochmal hinweisen. Eine solche kann bei negativer Beurteilung zu einem betrieblichen BV führen, das vom AG auszusprechen ist (und von den KK überprüfbar ist).


Himbeere2008

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Falls dein Arbeitgeber sich weigert eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen; wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt. Ohne die Beurteilung gibt es kein BV. Was verstehst du daran nicht ?


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