Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni, ich bin jetzt in der 33. SSW (32+2) und war heute zur dritten Ultraschalluntersuchung. Mein Arzt hat kein CTG gemacht und will mich auch erst in 4 Wochen wiedersehen. Gibt es eine vorschrift, dass die Untersuchungen ab einer bestimmten Woche in einem kürzeren Abstand sein müssen. Irgendwo hatte ich mal sowas gelesen. Und wann muss ich CTG geschrieben werden. Herzlichen Dank für Ihre Antwort
hallo, 1.hier gelten schon klar die Vorgaben der Mutterschaftsrichtlinien, an die sich jeder Frauenarzt oder Frauenärztin als Mindeststandard zu halten hat. Und dieses sehen in den leitzten beiden Monaten ein zweiwöchiges Kontrollintervall vor. Eine individuelle Abweichung im Sinne einer Ausdehnung dieses Zeitraumes ist hier eigentlich nicht statthaft. 2.es gibt hier keine fixe Zeitvorgabe, aber vor der 27./28. SSW macht dieses kaum Sinn, es sei denn, man möchte nur schauen, ob Wehen vorhanden sind. Im übrigen ist das CTG ohne Indikation in den Mutterschaftsrichtlinien nicht vorgesehen, auch, wenn es häufig auch so mitgeschrieben wird. Dieses ist dann meist Service der Praxis. Eine Indikation wäre z.B. Auffälligkeiten in der Schwangerschaft, eine belastete Vorgeschichte, eine Unterfunktion der Plazenta, besondere Erkrankungen der Mutter u.a. VB