Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich halte wirklich viel von meinem Frauenarzt, da er schon viele Jahrzehnte praktiziert und demnach viel Erfahrung hat. Dennoch beunruhigt mich eine Sache: Seit der 31. SSW hatte ich keinen Ultraschall mehr und seit der 34. SSW überhaupt keine körperliche Untersuchung (also Tasten, vaginal etc.) mehr. Ich bin jetzt in der 37. SSw und gehe 1x wöchentlich zum CTG, danach nur einmal Händedruck und "auf Wiedersehen" und das war es. Wäre es nicht eigentlich wichtig zu schauen ob die Plazenta richtig funktioniert und das Baby gut wächst, ph-wert etc.? Man liest hier immer so viel. Wie ist ihre Meinung? Vielen Dank.
Hallo, 1.bei Interesse können Sie in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist. Die Internetadresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ Eine gynäkologische Untersuchung ist bei Beginn der Schwangerschaft mit einem Chlamydienabstrich vorgesehen. Gegebenenfalls kann Frauenärztin/Frauenarzt dann noch nach Bakterien & Pilzen schauen und den ph-Wert bestimmen. Auch sollte ein aktueller Krebsabstrich vorliegen. Eine regelmäßige Kontrolle des ph-Wertes ist in jedem Fall nicht vorgesehen. Ist der weitere Verlauf unauffällig und liegt kein Risiko vor (z.B. Zustand nach Frühgeburt oder sehr frühem Blasensprung)und es gibt keine vorzeitigen Wehen, sind weitere gynäkologische Tastuntersuchungen nicht vorgesehen, auch wenn dieses schon lange in Deutschland tägliche Praxis ist. Bezüglich all der im deutschen Mutterpass aufgelisteten Untersuchungen gibt es mittlerweile auch in der Fachwelt eine Diskussion, inwiefern all diese dort aufgeführten Dinge inklusive der regelmäßigen vaginalen Tastuntersuchung bei jedem Besuch, selbst wenn die Frau beschwerdefrei ist, wirklich noch das bewirken, was damit beabsichtigt war, nämlich unter anderem die Rate an Frühgeburten zu reduzieren. Das Vorgehen, wie bei uns in Deutschland während der Schwangerschaft gibt es nämlich in vielen anderen technisch hoch entwickelten Ländern Europas, wie auch den USA, die keine höheren Zahlen an Frühgeburten oder Müttersterblichkeit aufweisen, so nicht. Hier ist eher zu unterstellen, dass die Frauenärztin/Frauenarzt sich daran orientiert, dass sie / er eben bei unauffälligem Verlauf nicht jedes mal vaginal untersucht, was bei uns zwar vorgesehen ist, was aber sicher im Ermessen des Arztes liegt, hier auch mal drauf zu verzichten. Am besten sprechen Sie offen über den genauen Ablauf mit der Ärztin / dem Arzt, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen. 2. im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden. VB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Die Bezahlung ist kein Problem, ich bin privat versichert. Zudem hatte ich in vorangegangener Schwangerschaft eine Frühgeburt, litt in beiden Schwangerschaften unter übermäßigem behandlungsbedürftigem Schwangerschaftserbrechen und mein Hämoglobin liegt trotz Substitution bei 6,5. Ist das Grund genug für eine intensivere Betreuung? Vielen Dank.
Liebe Silvia, 1. die Frühgeburt in der Vorgeschichte stellt sicher einen Grund zur intensiveren Betreuung dar: Eine Vorgeschichte mit vorzeitigen Wehen oder einer Frühgeburt bedeutet für eine neue Schwangerschaft, dass das Risiko für vorzeitige Wehen inklusive Frühgeburtlichkeit erhöht ist, wobei wir dieses zahlenmäßig nicht allgemein gültig benennen können. Vor und in einer nachfolgenden Schwangerschaft ist deshalb die ausführliche Aufklärung und Information durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt über Ursachen, mögliche und sinnvolle Präventivmaßnahmen & Diagnostik umso wichtiger: Dazu gehören die Ausschaltung von Risikofaktoren wie Rauchen und eine rechtzeitige Sanierung der Zähne beim Zahnarzt, da eine Zahnfleischentzündung oder Karies das Risiko für Frühgeburtlichkeit und ein Untergewicht bei den Kindern bekanntermaßen erhöhen. Diese Sanierung der Zähne wird am besten vor der Schwangerschaft durchgeführt. In der laufenden Schwangerschaft ist es ratsam, das genaue Vorgehen zwischen Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt und Zahnärztin/Zahnarzt abzustimmen. In der laufenden Schwangerschaft ist es dann sinnvoll, eine bakterielle Besiedlung der Scheide auszuschließen und dieses ggf. durch PH-Wert-Kontrollen zu ergänzen. Die prophylaktische Einnahme von Magnesium kann zur Beruhigung der Gebärmutter beitragen. Um die 23. Schwangerschaftswoche kann das Ausmessen der Gebärmutterhalslänge im vaginalen Ultraschall Hinweise auf Frühgeburtsbestrebungen geben. Stimmen Sie das für Sie sinnvollste Vorgehen rechtzeitig mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ab. 2. die Frage ist erst mal, wie niedrig ist der Wert, welche Einheiten (g/dl oder mmmol?) der Bestimmung wurden gewählt, wie wurde er abgenommen und bestimmt und wie sieht es mit der Flüssigkeitsaufnahme der Schwangeren aus? Bei der Bestimmung des Hämogoblinwertes aus der Fingerbeere kann es immer wieder mal Fehlbestimmungen geben. Deshalb wäre bei erheblichen Abweichungen nach oben oder unten eine Kontrolle über eine venöse Blutentnahme durchzuführen, um hier nicht unnötigerweise die Geister scheu zu machen oder Maßnahmen einzuleiten. Wenn dann ein Wert von etwa 6 g/dl herauskommt und die orale Eisenaufnahme keine Besserung herbeiführt, kann auch über eine intravenöse Gabe nachgedacht werden. VB