gerda1989
Guten Tag Herr Bluni, Ich hätte mal eine Frage. Habe gestern ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt bekommen. Da ich es ziemlich oft am Kreislauf habe ,mir nur Übel ist und ich mich nicht wirklich anstrengen kann. Da steht drauf das mein Arzt mir ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot bis zur Prüfung durch die Aufsichtsbehörde ausspricht. Ich kenne mich leider nicht aus. was bedeutet das? wird meine Arbeitsstelle jetzt geprüft? Vielen Dank für Ihre Antwort im vorraus
Hallo, Mir ist ein solch vorläufiges nicht bekannt. Prinzipiell dürfen wir ein Beschäftigungsverbot aber nicht wegen irgendwelcher klinischer Symptome ausstellen, sondern nur dann, wenn es am Arbeitsplatz Rahmenbedingungen gibt, die gegen bestimmte Vorgaben im Mutterschutzgesetz verstoßen und für die schwangere Mitarbeiterin kein alternativer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Vielleicht fragen Sie hierzu auch unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum. VB
gerda1989
Im Saarland dürfen die Ärzte ein individuelles Beschäftigung'sverbot wegen Schwangerschaft'sbeschwerden aussprechen Steht auf der Seite der Ärztekammer
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