Mitglied inaktiv
sehr geehrter herr dr. bluni, ich bin nun in der 6+2 woche schwanger.. bis jetzt war alles unproblematisch, jedoch habe ich heute morgen eine leichte braune schmierblutung bekommen... wir sind in die klinik gefahren und haben nachsehen lassen... man konnte keinen grund feststellen, der embryo ist zeitgerecht entwickelt, allerdings konnte man noch keinen herzschlag feststellen. nun muß ich dazu sagen, daß ich schon einen sohn habe (16monate) und vor einem viertel jahr einen ma in der 7.ssw hatte. auch dort fehlten logischerweise die herztöne... nun habe ich angst, daß ich vor dem gleichen problem wieder stehe. die ärztin meinte, evtl hätte ich eine gelbkörperschwäche und sprach mich auf utrogest an. nun aber meine bedenken: es wäre für mich sehr schlimm, ein behindertes kind zur welt zu bringen, welches dann vielleicht auch nicht lange leben könnte... dies wäre OHNE utrogest eben vielleicht wieder verloren gegangen... wie ist es bei der einnahme dieses präparates, könnte man damit riskieren, daß ein krankes kind "zwanghaft" gehalten wird, obwohl die natur es anders regeln würde??? ich hoffe ich habe nicht zu kompliziert gefragt und sie verstehen meine bedenken, denn ich habe die einnahme von utrogest jetzt erstmal abgelehnt, da mir die gyn in der klink keine antwort darauf geben konnte vielen lieben dank schon einmal im voraus
Hallo, das lässt sich so sicher nicht ausschließen, dass eine solche Schwangerschaft erhalten bleibt, denn es gibt ja eine große Zahl an Fehlbildungen oder genetischen Störungen, die per se nicht in einer Fehlgeburt enden müssen. 2. wenn eine nachgewiesene Gelbkörperschwäche vorliegt, kann es sinnvoll sein, in der zweiten Zyklushälfte dieses Defizit zu ergänzen. Eine rein prophylaktische Gabe eines Gelbkörperhormons in der Frühschwangerschaft ist aber nicht in der Lage eine frühe Fehlgeburt zu verhindern. Deshalb ist diese rein prophylaktische Gabe eines Gelbkörperhormons in der Absicht, eine frühe Fehlgeburt zu verhindern, nicht indiziert. Auch, wenn es häufig so gehandhabt wird, gibt es für den Sinn dieses Vorgehens keine harten wissenschaftlich bewiesenen Daten ("evidence based"), die das rechtfertigen würden. Anders, wenn es Fehlgeburtsbestrebungen gibt, die auf einen Gelbkörpermangel hinweisen oder die Schwangerschaft durch eine Maßnahme der künstlichen Befruchtung zu Stande kam. VB
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