Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni! Ich würde gerne wissen, welche Untersuchungen während der SChwangerschaft NICHT zu den Kassenleistungen gehören. Wird z.B eine Untersuchung auf Toxoplasmose, Listerien, Clamydien etc. von der Kasse bezahlt oder muss ich selbst dafür aufkommen? Vielen Dank Meliam
hallo, 1. zunächst mal kann jede Schwangere in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm Dieses dort aufgeführten Untersuchungen sind auch Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. 2. alle darüber hinausgehenden Untersuchgsverahren im Detail aufzuführen, würde sicher den Rahmen sprengen, da die "Angebote" hier doch variieren. Vorausgesetzt, dass keine medizinische Indikation vorliegt, sind z.B. die Suche nach Toxoplasmose,Cytomegalie, Parvorirus (Ringelröteln), Hepatitis C, Windpocken, Listerien nicht Bestandteil, bzw. Privatleistung. Darüber hinaus bei fehlender Indikation auch Wunschultraschalluntersuchungen und 3D-US, die Nackentransparenzmessung, das Ersttrimesterscreening, aber auch der Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Suche nach Chlamydien ist in jedem Fall eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. VB