LV87
Hallo Dr. Karle, danke erstmal für das Beantworten unserer Fragen. Wir wissen es zu schätzen :) Also, das Thema, dass mich beschäftigt ist folgendes : Ich bin Kinderpflegerin, tätig in einem Kindergarten, bin jetzt jedoch (wegen Corona) freigestellt worden, weil ich schwanger bin. Was ich aber nicht verstehe ist wieso bekommen Kolleginnen, die in einer Krippe arbeiten, schon ab dem ersten Tag ein Beschäftigungsverbot (unabhängig von Corona) und Kolleginnen, die in einem Kindergarten arbeiten, nicht. Ich würde mich auf eine Aufklärung freuen! Vielen Dank und einen schönen Tag :)
Guten Tag, diese Frage müssen Sie dem Arbeitgeber stellen. Wenn die Pandemie der Grund für das BV sein sollte, sehe ich keinen Unterschied, ob es sich um eine KiTa oder KiGa handelt. Das BV wird in solchen Fällen nicht vom Frauenarzt, sondern vom Betriebsarzt/Arbeitgeber ausgesprochen. Alles Gute wünscht Ihnen. Dr. Christian Karle
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