Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Und noch eine Frage

hipp-brandhub
Frage: Und noch eine Frage

Mitglied inaktiv

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Hallo, habe noch eine Frage! Und zwar arbeite ich bei einem Kinderarzt, wo es natürlich oft bei den Kids zu ansteckenden Krankheiten kommt! Bei meiner letzten Schwangerschaft (Ende Mai 2006 entbunden) war der Titer von Röteln 1:69! Das ist wohl noch gut, aber was ist mit Ringelröteln oder einer SCharlachinfektion, Masern oder ähnlichem? Ich weiß, dass ich Ringelröteln noch nie gehabt habe und die Masernimpfung ist auch schon Jahre her! Habe leider keinen Impfausweis mehr! Windpocken hatte ich als Kind! Was ist mit Desinfektonsmittel? Schadet das dem Ungeborenen, wenn ich damit hin und wieder die Hände einreibe? SChönen Dank nochmals im Voraus, LG


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, für Sie als Arzthelferin gelten in der Schwangerschaft praktisch ähnliche Vorschriften, wie für die Krankenschwester. Diese sind auch im Mutterschutzgesetz nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die Kinderarztpraxis sind hier insbesondere die Blutentnahmen, Kinder mit ansteckenden Krankheiten, Spritzen und evtl. das Röntgen zu nennen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html und der Landesanstalt für Arbeitsschutz in NRW http://www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/verwaltung/zuv/arbeitssicherheit/mutterschutz/nrw/mukrank.pdf finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist. Das Amt für Arbeitsschutz in NRW schreibt dazu in seinen Informationen folgendes: "Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider haben. Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe . Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden. Nachzulesen unter http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. Für die Angestellte in einer Kinderarztpraxis wird man wohl entsprechend verfahren. Wenn der Röteltiter nicht älter als 5 Jahre ist und ausreichend war, muss er vor einer Schwangerschaft nicht mehr überprüft werden. VB


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