Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

toxoplasmose

Frage: toxoplasmose

Mitglied inaktiv

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hallo dr bluni, ich lese immerwieder das ein toxoplasmose-test durchgeführt wird. Jezt frage ich mich ist das pflicht in einer schwangerschaft oder freiwillig oder hat meine FA verschlafen? -wie gefährliuch wäre es denn für mein baby?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. es ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn keine Indikation vorliegt und somit eine Wunschleistung. 2. natürlich kann dieses jede Schwangere selbst entscheiden, ob sie dieses testen lässt. 3. der Erreger der Toxoplasmose heißt Toxoplasma gondii, ist ein Protozoon, sein Hauptwirt, in dessen Darm die geschlechtliche Vermehrung stattfindet, ist die Katze. Eine frisch infizierte Katze scheidet die Erreger einige Wochen in großer Zahl im Kot aus. Diese widerstandsfähige Form wird mit Staub und Wind verbreitet und bildet, nach oraler Aufnahme die wichtigste Infektionsquelle. Neben dem Katzenkot kann man sich auch über rohes und nicht ausreichend durchgebratenes Fleisch von Schlachttieren, Mettfleisch, und Tartar anstecken. Bei weniger als 50% der infizierten Menschen verläuft die Toxoplasmose-Erstinfektion mit geringfügigen oder uncharakteristischen grippalen Symptomen (Fieber, Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen, kurzzeitigem Durchfall). Manchmal kommt es zum Anschwellen der Halslymphknoten oder gar zum generalisierten Anschwellen der Lymphknoten. Bei vielen Menschen besteht eine so genannte latente Infektion, das heißt, sie tragen die Erreger in ihrem Körper, es kommt jedoch nicht zur Erkrankung. Dies passiert meist nur bei ausgeprägter Schwächung des Immunsystems (z.B. bei AIDS). Selbst in der Schwangerschaft kommt es nur sehr selten zur Wiederholungsinfektion. Die Durchseuchung im gebärfähigen Alter liegt bei 20 + 30 Jahren bei ca. 32%, bei 40 Jahren bei ca. 48%. Das heißt, sie steigt mit dem Lebensalter. Für die Schwangerschaft wichtig ist die pränatale Infektion des Kindes, zu der es eigentlich nur kommt, wenn die Frau sich während der Schwangerschaft erstmals infiziert. Dabei gehen die Erreger über den Mutterkuchen auf die Frucht über. Bei Erstinfektion in der Schwangerschaft liegt die Infektionsrate des Kindes bei ca. 50%, hängt aber auch vom Zeitpunkt der Infektion ab. Dabei kann es neben Entzündungen der Leber und des Herzens zur Entzündung des Gehirns kommen. Über das Blut und das Fruchtwasser kann man untersuchen, ob eine frische oder alte Infektion vorliegt oder ob ein Schutz vor Wiederholungsinfektion gegeben ist. Da das kindliche Infektionsrisiko in Deutschland als gering angesehen wird, ist die Testung auf Toxoplasmose-Antikörper bei uns keine Regelleistung der Mutterschaftsvorsorge, und es bleibt jeder Patientin selbst überlassen, ob sie dies testen lassen will. Bei rechtzeitiger Diagnose einer Infektion kann man natürlich auch antibiotisch behandeln und damit Schäden vermeiden. Vorsichtsmaßnahmen - Laboruntersuchungen Von großem Wert ist eine Blutprobe, um die Abwehrsituation der Schwangeren bezüglich der Toxoplasmose zu kennen. Damit können unklare Situationen (Unterscheidung zwischen frischer und mehrere Monate alter Infektion) vermieden werden. Es kann aber auch direkt festgestellt werden, ob ein Schutz besteht und somit in Zukunft weitere Testungen überflüssig sind. Frauen, die Toxoplasmose bereits durchgemacht haben, müssen keine Vorsichtsmaßnahmen treffen. Zeigt sich bei einer Schwangeren zu Beginn der Schwangerschaft, dass sie keinen Schutz vor der Infektion besitzt, sollte die Untersuchung in jedem Fall nach 8-10 Wochen wiederholt werden, um eine zwischenzeitliche Ansteckung auszuschließen und um noch genügend Zeit für eine antibiotische Behandlung zu haben. Für Toxoplasmose-negative Schwangere gilt: Kein Genuss von rohem oder blutigem Fleisch (Beefsteak, Tartar). Kein Kontakt mit Katzenkot und Katzenkistchen (außer mit Gummihandschuhen). Junge Kätzchen meiden (diese scheiden besonders viele Parasiten aus). Die Katze soll, wenn möglich, nicht draußen jagen gehen. Auch der Katze soll nur gekochtes Fleisch gefüttert werden. Das Katzenkistchen mit heißem Wasser desinfizieren. Bei Gartenarbeit Handschuhe tragen, Hände von Augen, Nase und Mund fernhalten und anschließend gut abwaschen. Sowohl im Garten als auch in Sandkästen von Kindern findet sich häufig Katzenkot. Beim Zubereiten von rohem Fleisch Augen, Nase oder Mund mit den Händen möglichst nicht berühren. Hände anschließend gut abwaschen. Rohes Obst und Gemüse immer gut abwaschen. Eine Impfung oder bewusste Infektion ist nicht möglich. VB


Mitglied inaktiv

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was wäre wenn es nun bei mir sogar positiv festgestellt werden würde (33Ssw)??????????????mache mir echt sorgen


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