Frage: Teilneschäftigungsverbot

Guten Tag Herr Dr. Karle, Ich bin im 5. Monat schwanger und arbeite Vollzeit als Teamleiter eines grossen Nahrungsmittelherstellers im Qualitätsbereich. Ich habe einen extrem Verantwortungsvollen Job inkl. 10 Mitarbeitern. Nun stosse ich an meine Belastungsgrenze. Denn der Job ist sehr stressig, oft müssen mehrere Sachen gleichzeitig gemacht werden und wie immer zu viel Arbeit für zu wenig Leute mit gleichzeitig hohem Druck. Dies führt mittlerweile zu einem extremen Überforderungsgefühl, starker psychischer Belastung inkl. Erschöpfung und chronischen Kopfschmerzen. Ich habe meine FA gefragt ob ein Teilbeschäftigungsverbot möglich wäre, damit ich nicht mehr auf 10h Tage (inkl. Fahrzeit komme). Sie meinte sie könne es nur ausstellen, wenn mein Kind oder ich in Gefahr wären und es messbare Veränderungen zb Am Muttermund gäbe. Ansonsten kann nur der Arbeitgeber ein Verbot aussprechen. Dies habe ich auch besprochen, aber da eine Gefährdungsbeurteilung gemacht wurde, welche aber psychische Belastungen gar nicht empfiehlt kann er angeblich nichts tun. Meine Hazsärztin hat mich nun 2 Wochen krank geschrieben, damit ich nicht ins Burnout rutsche. Mir gehts dadurch psychisch besser und auch die Schmerzen nehmen ab. Ein Beschäftigungsverbot teilzeit kann sie aber auch nicht aussprechen. Das ist aber ja kein Dauerzustand und ich möcjte mich gern weiter um mein Team kümmern und es ordentlich übergeben wenn ich in Mutterschutz gehe. Wer darf oder kann denn ein Teilbeschäftigsverbot in der Schwangerschaft aussprechen, damit ich Stunden reduzieren kann? Oder ist dies nicht möglich,.da es sich ja nur um eine psychische Belastung handelt ? Vielen Dank im Voraus!

von schnatti25 am 06.03.2023, 14:18



Antwort auf: Teilneschäftigungsverbot

Guten Tag, wenn sie der Job bzw die Arbeitsverdichtung stark psychisch belastet, haben Sie als Schwangere auch das Anrecht auf Teilzeitbeschäftigung. Sie können jederzeit mit Ihrem AG die Arbeitszeiten besprechen. Die Anfahrt zählt nicht als Arbeitszeit. Falls sie aber ein individuelles BV brauchen, kann dies jeder Arzt ausstellen. Hausarzt, Frauenarzt, Psychiater etc. Es muss nur die entsprechende Begründung/Diagnose z.B. psychische Überlastung o.ä. dokumentiert sein. Streng genommen muss ihr AG aber auf die Arbeitsverdichtung achten und Sie als Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz schützen! Dazu zählt auch eine Regelung der Arbeitsbelastung und Arbeitsstunden /d. Alles gute wünscht ihnen. Dr. Christian Karle

von Dr. med. Christian Karle am 06.03.2023