Guten Tag Herr Dr. Karle, Ich bin im 5. Monat schwanger und arbeite Vollzeit als Teamleiter eines grossen Nahrungsmittelherstellers im Qualitätsbereich. Ich habe einen extrem Verantwortungsvollen Job inkl. 10 Mitarbeitern. Nun stosse ich an meine Belastungsgrenze. Denn der Job ist sehr stressig, oft müssen mehrere Sachen gleichzeitig gemacht werden und wie immer zu viel Arbeit für zu wenig Leute mit gleichzeitig hohem Druck. Dies führt mittlerweile zu einem extremen Überforderungsgefühl, starker psychischer Belastung inkl. Erschöpfung und chronischen Kopfschmerzen. Ich habe meine FA gefragt ob ein Teilbeschäftigungsverbot möglich wäre, damit ich nicht mehr auf 10h Tage (inkl. Fahrzeit komme). Sie meinte sie könne es nur ausstellen, wenn mein Kind oder ich in Gefahr wären und es messbare Veränderungen zb Am Muttermund gäbe. Ansonsten kann nur der Arbeitgeber ein Verbot aussprechen. Dies habe ich auch besprochen, aber da eine Gefährdungsbeurteilung gemacht wurde, welche aber psychische Belastungen gar nicht empfiehlt kann er angeblich nichts tun. Meine Hazsärztin hat mich nun 2 Wochen krank geschrieben, damit ich nicht ins Burnout rutsche. Mir gehts dadurch psychisch besser und auch die Schmerzen nehmen ab. Ein Beschäftigungsverbot teilzeit kann sie aber auch nicht aussprechen. Das ist aber ja kein Dauerzustand und ich möcjte mich gern weiter um mein Team kümmern und es ordentlich übergeben wenn ich in Mutterschutz gehe. Wer darf oder kann denn ein Teilbeschäftigsverbot in der Schwangerschaft aussprechen, damit ich Stunden reduzieren kann? Oder ist dies nicht möglich,.da es sich ja nur um eine psychische Belastung handelt ? Vielen Dank im Voraus!
von schnatti25 am 06.03.2023, 14:18