Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni, hallo Zusammen Mit ist eine Blombe rausgefallen und der Zahn ist gebrochen. Der Zahnarzt hat mir den halben Zahn ausgezogen und eine prov. Füllung gemacht. Er hat gesagt, ich brauche einen Stiftzahn, aber damit möchte er unbedingt warten bis nach der Schwangerschaft. Nun ist die prov. Füllung rausgeflogen, da fast kein bestehender Zahn mehr da ist. Nun muss ich trotzdem den Stiftzahn während der Schwangerschaft machen lassen. Sehen sie hier ein Problem? Wesshalb wollte er wohl den Stiftzahn nicht machen, eine Betäubung darf man doch haben? Vielen Dank für ihre Antwort freundliche Grüsse, lhini
hallo, nach Durchsicht der Studien zur Frage, welche zahnärztlichen Behandlungen in der Schwangerschaft durchgeführt werden können und welche Gefahr dabei für das Ungeborene besteht kommt man zu den folgenden Ergebnissen: Die Lokalbetäubung im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung wird dabei als unbedenklich angesehen. Auch wenn beim Amalgam im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung keine Schäden beim Menschen nachweisbar sind, wir dennoch empfohlen, während der Schwangerschaft auf routinemäßige Wechsel von Amalgamplomben zu verzichten. Generell sollte möglichst nicht geröntgt werden; hier muss das aber der Zahnarzt im Einzelfall entscheiden und in jedem Fall sollte dieses unter der entsprechenden Abschirmung geschehen, wenn es sich nicht vermeiden lässt. VB
Mitglied inaktiv
hallo, dein zahnarzt möchte sicher warten, weil man die position des eingesetzten stiftes per röntgenbild kontrollieren muss. eine "spritze" braucht man dabei meistens noch nicht einmal. wenn man die behandlung auf einen späteren Termin verlegen kann, dann ist das vielleicht besser. grüße