Frani182
Sehr geehrter Herr Bluni , ich bin nun in der 15. SSW und arbeite als Krankenschwester auf einer herzchirurgischen " Normalstation" ( da wir direkt neben der Intensivstation liegen, bekommen wir die etwas problematischen Krankheitsverlaufe - absolute Arrhythmien, Kunstherzen, Transplantionen) Seit Anfang der Schwangerschaft leide ich unter starker Übelkeit, Müdigkeit und erhöhten Schilddrüsenwerten. Durch den enormen Stresspegel liegt mein Blutdruck während der Arbeitszeit regelmäßig bei 170/100. Ich bin sogar schon während der Arbeitszeit auf Grund der Überarbeitung mit einer Herzfrequenz von 150 bpm und Luftnot zusammen gebrochen- erst mit 4 Liter O2-Zufuhr ging es mir nach einer halben Stunde wieder besser. Eine Versetzung in einen anderen Bereich ist laut meinem Chef nicht möglich, da er findet, dass eine Herzchirurgie für eine Schwangere zumutbar ist, bekomm ich von Seiten der Klinik auch kein Berufsverbot. Meine Frauenärztin fühlt sich nicht zuständig und meint sogar, dass ich auch in der frühen Schwangerschaftswoche ruhig noch Patienten lagern und mobilisieren darf. Mitlerweile komme ich jeden Tag mit einem brettharten Bauch und starken Symphysenschmerzen nach hause . Nun meine Frage: Darf ein Frauenarzt in diesem Fall ein BV aussprechen, oder ist es wirklich nur eine betriebliche Angelegenheit? Mit freundlichen Grüßen , Frani182
Hallo, 1. Wie auch sonst gelten hier klare juristische Vorgaben, die sie in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot nachlesen können 2. solange eine Erkrankung vorliegt kann kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. 3. selbstverständlich darf auch eine Krankenschwester auf der Station tätig sein; nur sind ihr halt nicht alle Tätigkeiten erlaubt. vom Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg gibt es unter der Adresse http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf Ein sehr hilfreiches Informationsblatt zum Thema Beschäftigung als Schwangere im Krankenhaus und rechtliche Vorgaben. 4. werden bestimmte Auflagen des Gesetzes nicht beachtet und es findet sich niemand, der zuständig ist, dann kann sehr zeitnah auch das örtliche Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet werden, was erfahrungsgemäß beim Arbeitgeber relativ schnell zu einem Sinneswandel führen wird. Liebe Grüße VB
minizahn
Hi. Also ich habe im Schuh- Einzelhandel gearbeitet und aufgrund der Belastung ( schwere Kartons schleppen, sich ständig hin knien und wirklich permanent Treppen steigen) ein Berufsverbot bekommen. Denn dort hat sich niemand dafür interessiert ob der Bauch hart wurde oder es im Lager nur 7 Grad waren. Wo man sich hätte aufhalten müssen. Ich verstehe nicht warum dein Frauenarzt aufgrund deiner Belastung dich nicht raus nimmt! Ich würde vielleicht mal den Frauenarzt wechseln. Oder mal mit dem Hausarzt sprechen. Oder lass dich krankschreiben! Gibt es denn andere schwangere in deiner Abteilung? Oder gab es welche? Wie haben die es denn so lange ausgehalten? Und außerdem ist ja jede Frau anders. Die eine kann noch in der 36 ssw Joggen, schleppen oder andere körperlich schweren Sachen machen, andere wiederum macht die komplette Schwangerschaft fix und fertig. Ich hoffe für dich, dass dein Frauenarzt etwas mehr Verständnis für dich hat. Dir und deinem Baby alles Gute!
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