Lindsey
Schönen guten Tagen, ich bin nun 3 Tage über dem ET - seitdem steigen meine Sorgen täglich, dass es dem Kleinen nicht mehr gut gehen könnte und mein Körper einfach nicht die richtigen Signale gibt, um ihn zu 'befreien'.... zumal ich vor zwei Wochen Blutungen hatte (auch bei stationärem Aufenthalt keine Ursache gefunden) und ich seitdem besorgter bin als zuvor. Welche Parameter sollten nun in der SSW 41 untersucht werden, um festzustellen, ob es dem Kind gut geht. Ich bekomme alle zwei Tage ein CTG und fühle mich damit etwas 'unteruntersucht' und mache mir viele Sorgen. Ich habe gelesen, dass das Fruchtwasser kippen kann, die Plazenta nicht mehr richtig arbeitet etc. Wie lange kann man bis zu einer Einleitung warten? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Lindsey, wenn wir dazu die vorliegenden Leitlinien und Empfehlungen heranziehen, so sind dort neben der CTG Kontrolle alle zwei Tage auch eine Ultraschallkontrolle des Fruchtwassers alle drei Tage vorgesehen. Dieses gilt selbstverständlich für nur normal verlaufende Schwangerschaften ohne jegliche Begleitrisiken. Das bedeutet das im individuellen Einzelfall das Vorgehen anders aussehen muss oder kann. Spätestens sieben Tage nach Überschreiten des Entbindungstermin wird in diesen Leitlinien neuerdings die Einleitung der Geburt empfohlen. Den genauen Inhalt können Sie in der unten genannten Quellenangabe selbst gerne nachlesen. Denken Sie aber bitte daran, dass wir im Jahr 2013 in einen zunehmenden Maße Empfehlungen in den Leitlinien haben, die wahrscheinlich in den nächsten 20 Jahren noch keinen Eingang in die Mutterschaftsrichtlinien finden werden. Daher steht es jedem Arzt frei, diese Empfehlungen aus freien Stücken und als Serviceleistung für seine Patienten kostenlos anzubieten, oder es ihr alternativ in Rechnung zu stellen. Liebe Grüße VB http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-065_S1_Vorgehen_bei_Terminueberschreitung_und_UEbertragung_02-2010_12-2012.pdf. (Aktuelle Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung, Stand: 1.2.2010, letzter Abruf:30.9.2013)