Mitglied inaktiv
Guten tag, Ich hatte im feb10 eine FG in der 9 Woche mit anschließender AS.Nun bin ich wieder SS in der 6+1.Mir ist ständig übel und auch schwindelig und da ich als stellvertretende Filialleiterin in einem discounter mir es nicht wirklich umsetzbar ist kürzer zu treten nun meine frage da ich ja eine FG müßte meine SS doch als Risikoschwangerschaft zählen oder?? Und ich müßte doch die möglichkeit eher bestehen ein beschäftigungsverbot zu bekommen? Ich habe echt sehr große angst das mir das noch mal sowas passiert ich traue mich schon kaum irgendwas zu heben und uch der stressfaktor bei uns im laden ist nicht unerheblich.Da es auf arbeit noch keiner weiss schauen mich meine kollegen die letzten tage natürlich etwas komisch an weil ich halt wirklich mich sehr zurückhalte. Am montag habe ich ein Termin beim Fa trotzdem möchte ich gerne on ihnen wissen wie meine chncen stehen auf ein beschäftigungsverbot und wie ich das am besten rüber bringen kann welche Ängste ich habe. Bitte denke sie nicht das ich mich vor meiner Arbeit drücken möchte, weil so ist das nicht mein job macht mir wirklich spaß aber ich muß jetzt an das wohl von mir und meinem baby denken!
Hallo, 1. werdende Mütter zählen dann zu den so genannten Risikoschwangeren, wenn es während der Schwangerschaft oder Geburt auf Grund der aktuellen Situation oder der Vorgeschichte eher zu Komplikationen kommen kann oder wenn das Risiko für eine kindliche Störung erhöht ist. Die jeweiligen Risiken ergeben sich aus einer längeren Liste, die Sie im Mutterpass nachlesen können und in der etwa 50 Kriterien aufgeführt sind. Dazu zählen zum Beispiel eine sehr junge Schwangere mit weniger als 18 Jahren genauso wie eine Schwangere mit über 35 Jahren, eine Vorgeschichte mit einem Kaiserschnitt oder mit einer Fehlgeburt ebenso wie z.B. Wirbesäulenfehlstellungen oder Übelkeit in der Schwangerschaft. Der ursprüngliche Gedanke bei der Implementierung dieser Risikofaktoren war, dass die Schwangere dann ggf. besonders aufmerksam überwacht wird, was in manchen Situationen in jedem Fall sinnvoll ist, in anderen aber weniger. Hier kann dann schon das offene und klärende Gespräch mit der betreuenden Frauenärztin/Frauenarzt helfen, die persönliche Situation genauer einzuschätzen und das jeweils beste Vorgehen abzustimmen. Damit lassen sich dann aber auch schnelle unnötige Ängste nehmen bzw. wir können in sehr vielen Fällen auch beruhigen und Entwarnung geben. Wenn wir den Katalog streng auslegen, so ist praktisch jede zweite Schwangere eine Risikoschwangere. Dieses erscheint dann manchmal doch etwas realitätsfern. Die jeweiligen Risiken sind auf den Seiten 5& 6 des Mutterpasses aufgelistet. Sie können dieses bei Rund-ums-Baby.de nachlesen unter http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaft/mutterpass/mutterpass-05.htm http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaft/mutterpass/mutterpass-06.htm 2. demzufolge wäre die Vorgeschichte zwar ein Risiko, aber es gibt überhaupt keine wissenschaftlichen Belege, dass in einer Folgeschwangerschaft eine körperliche Schonung das Risiko noch weiter reduzieren würden. 3. so sehr ich solche Ängste verstehen kann, ist es doch ganz besonders wichtig, nach einem solchen Erlebnis darauf hinzuweisen, dass ein nicht ungewöhnlicher Vorgang ist, dass manche Frauen erst ein oder zwei Fehlgeburten haben oder zwischendurch eine Schwangerschaft austragen, bevor eine sich dann (wieder) ein intakte Schwangerschaft entwickelt. Die Wahrscheinlichkeit eines positiven Verlaufes nach einer frühen Fehlgeburt liegt aber nach einer frühen Fehlgeburt bei etwa 85-90%! In der 6.-8. SSW schwankt die Frequenz der spontanen Fehlgeburten um die 18% und sinkt dann kontinuierlich bis zur 16. SSW auf ca. 3% ab. Eine Restungewissheit besteht natürlich für alle Schwangeren während der Zeit, in der nicht untersucht wird und diese Restunsicherheit wird sich nicht vermeiden lassen. Hier ist es ganz besonders wichtig, einfach mal loszulassen! Es gibt eben keine konkreten subjektiven Hinweise, wir mal von Blutungen und vorzeitigen Wehen abgesehen, die Ihnen zeigen, dass es dem Kind nicht gut geht. Lassen Sie sich durch die Einschätzung Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt beruhigen. Denn wenn bei den Routinekontrollen alles in Ordnung ist, wird es dem Kind wohl auch in dem folgenden Intervall gut gehen. 4. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB