Lieber Dr. Bluni,
ich habe weiter unten Ihre Antwort
zur Schweinegrippeproblematik in Bezug auf
schwangere Lehrerinnen gelesen und auch die
Bestimmungen für NRW.
Ich arbeite in Bayern in einer Grundschule.
Gibt es hier auch ähnliche Empfehlungen?
Bislang bin ich dem Wohlgesinnen des Schulleiters ausgeliefert
und der stellt mich nur frei, falls in meiner Klasse ein bestätigter Fall ist.
Aber es wird ja gar nicht mehr getestet und die Kinder
sind einfach nur wegen "Fieber" entschuldigt...
Und auf dem Schulhof komme ich auch eng mit allen anderen
Schülern zusammen...
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Himpelchen
Mitglied inaktiv - 06.12.2009, 20:07
Antwort auf:
SG Empfehlung Bayern
Hallo,
Wie hier das bayerische Staatsministerium konkret verfährt und ob es dazu in diesem Bundesland einen speziellen Erlass oder eine rechtliche Empfehlung gibt, dazu liegen mir nach der Recherche keine Informationen vor.
Verweisen kann ich hier auf die bayerische Mutterschutzverordnung unter
http://by.juris.de/by/gesamt/MuSchBV_BY_2003.htm
und die Hinweise des Staatsministeriums unter
http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/frauen.htm
Jedoch finden Sie auf beiden Seiten keine konkreten Hinweise zum Vorgehen bei schwangeren Lehrerinnen und an H1N1-erkrankten Schülern oder Lehrer-Kolleginnen/Kollegen.
Sicher wird man Ihnen dazu im Ministerium Auskunft erteilen können, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie hier haben.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 06.12.2009