Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

schwangerschaft und arbeit

Frage: schwangerschaft und arbeit

Mitglied inaktiv

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Erstmal im Vorraus ich weiss das SS keine Krankheit ist. Ich arbeite in der Ambulanten Altenpflege wo ich mit dem Fahrrad hin und her fahre. Jetzt bin ich in der 16. Woche und mir geht es schlechter habe starke Kreislaufprobleme die sehr plötzlich aufkommen während der Arbeit treten öfter Rückenschmerzen auf und ich bin Phychisch einfach angeschlagen durch den Job mir wird es alles viel zu viel. Kann es auch nicht richtig beschreiben. Mir macht die Arbeit einfach nur noch zu schaffen. Vieler meiner Kollegen sagten mir hol die nen Beschäftigungsverbot, nur geht das überhaupt? Ich möchte mich nicht immer krank melden was ja auch für meine chefin ziemlich nervig wird. Nur ich möchte wirklich gerne aufhören zu arbeiten mir geht es nicht mehr gut auf der Arbeit auch der lange arbeitsweg von zwei stunden hin ist mir zuviel. Kann mich gar nicht richtig aufs Kind freuen, weil ich so angeschlagen bin, was kann ich tun gibt es was wo ich nicht unbedingt kündigen muss?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. sicher gelten für die im Altenheim angestellte Schwangere genau die gleichen Bestimmungen des Muttterschutzgesetzes (auch im Hinblick auf Arbeitszeiten) wie für andere Frauen. Dazu gehört auch, dass es vermieden werden soll, dass eine schwangere Frau schwer hebt, dass ihr entsprechende Pausen- und Ruhezeiten zugestanden werden. Dass dieses in der täglichen Praxis schon mal häufiger vergessen wird, ist sehr wohl bekannt. Und selbstverständlich sind Sie hier nicht mehr so belastbar, wobei unter der Maßgabe der Einhaltung der o.g. Einschränkungen, hier keine Folgen zu erwarten sind. Hierüber sollten Sie in jedem Fall mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Die Landesanstalt für Arbeitsschutz NRW hat zum Thema Mutterschutz in Alten- und Pflegeheimen ein Merkblatt herausgegeben, dass Sie unter der Internetadresse http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/TIPP_MuSch_AltenPflegeheimen.pdf herunterladen können. 2. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html 3. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


Mitglied inaktiv

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da muss du mit deinem Frauenarzt oder ärztin sprechen ob sie dir Beschäftigungsverbot gibt. beim Frauenarzt hat mit ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Arbeite auch in Ambulanten Pflege. Ich hatte das gleiche wie du hatte aber blutungen noch dabei bekommen.


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