Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Schwanger vor Arbeitsantritt bei neuer Arbeit

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Frage: Schwanger vor Arbeitsantritt bei neuer Arbeit

Mädchenmami.

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Hallo, Seit fast einem Jahr versuche ich schwanger zu werden und vorhin hatte ich endlich den positiven Test in der Hand halten dürfen. Nur leider zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Ab September habe ich eine neue Stelle in einer Krippe. Derzeit arbeite ich auch noch in einer Krippe. Das wirft einige Fragen bei mir auf. Wann muss ich meinem neuen Arbeitgeber Bescheid geben? Darf ich in der Zwischenzeit arbeiten? Bzw. Wie hoch ist das Risiko für das Baby, wenn ich weiter arbeite, bis ich den Mutterpass habe? Melde ich mich gleich krank, werde ich sicher gekündigt. Habe ich im Falle einer Fehlgeburt noch Kündigungsschutz bzw. Eine Frist? Ich kann mich gar nicht richtig freuen, weil ich nur Sorgen habe, wie das alles laufen soll. Rechnerisch bin ich übrigens in der 4. Woche, also 3+5. Liebe Grüße


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. eine Verpflichtung, die Schwangerschaft bekanntzugeben besteht nicht 2. sofern die Schwangere dann aber in einem Bereich arbeitet, wo es gegebenenfalls zum Beispiel zu einer Infektion kommen kann, die bedeutungsvoll ist, wenn es bezüglich der ein oder anderen Erkrankung keine Immunität gibt, werden wir natürlich dazu raten, sich dann schon früh zu outen, um mit dem Arbeitgeber über die Rahmenbedingungen/Vorgaben des Trägers der Einrichtungen zu sprechen. 3. was die Frage des Kündigungsschutzes angeht, so bitte ich Sie, diese Frage unserer Rechtsanwältin, Frau Bader zustellen, da sie diese Frage viel besser beantworten kann. VB


Felica

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Wenn beide unterschrieben haben bist du unkündbar. Das Mutterschutzgesetz gilt allerdings erst, sobald dein AG auch Bescheid weiß. Solltest du dich also krank schreiben und anderweitig gekündigt werden, musst du spätestens dem AG mitteilen das du schwanger bist und dann muss dieser die Kündigung zurück nehmen. Im Falle einer FG kann man dich kündigen. Vier monatigen Kündigungschutz hast du erst wenn die FG nach der 12ten SSW erfolgt. Wenn ihr solange es versucht habt, hast du doch sicherlich auch auf entsprechende Impfungen geachtet. dann weißt du ja sicherlich was du bereits alles an Antikörper hast und was kritisch werden könnte. Entsprechend würde ich das Risiko anwägen. Oder dich jetzt beim alten AG krank melden, Rücksprache mit dem Frauenarzt halten und dann schauen. Wäre dann ja eh nur diese Woche noch.


Voggl

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Es gibt jedoch Krankheiten die gefährlich für das ungeborene sind wo man sich nicht gegen impfen kann wie z.B. Ringelröteln. Vg


Felica

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Ja, man kann nicht impfen. Aber bei jemanden der seit längerem Kinderwunsch hat und der jeden tag Kontakt mit Kleinkinder hat, kann man voraussetzen das dort schon der Titer bestimmt worden ist. habe ich auch machen lassen wie ich mit dem zweiten schwanger war weil erstes noch im KiGa. Kostet zwar ein paar €, aber man weiß woran man ist.


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