Mitglied inaktiv
Hallo. Meine Freundin erfuhr heute Morgen, das beim Abstrich zur Vorsorge Pad4 Festgestellt wurde. Der Arzt riet ihr zur Ausschabung um auch einen genaueren Befund zu bekommen. 2 Stunden später macht sie aufgrund ausbleibender Periode einen Schwangerschaftstest und ist schwanger. Sie war eben bei mir und weiß sich keinen Rat. Sie weiß nicht, ob sie das Kind, dass sie sich gewünscht hat behalten darf oder ob es Sinn machen soll, die Ausschabung vor nehmen zu lassen. Ich kenne mich mit den PAD Stufen nicht aus und habe ihr geraten sich zu informieren. Ich frage mich jetzt ob sie ernsthaft in Gefahr ist oder ob man ihr Baby retten kann. Ich würde es ihr so gerne wünschen. Ihre Mutter starb sehr früh an Unterleibskrebs. Gibt es vielleicht Erfahrunswerte ?? Gruss Moni
liebe Moni, bei einem PAP IVa des Gebärmutterhalses liegt der Verdacht auf schwere Zellveränderungen oder sogar einem Vorstadium eines Gebärmutterhalskrebses vor. Es bedeutet noch nicht in jedem Fall, dass eine derartige Veränderung (die meist oberflächlich ist und dann auch noch keinem Krebs im eigentlichen Sinne entspricht) sofort klinische Konsequenzen hat. Wenn eine Schwangerschaft vorliegt, so kann man dazu folgendes sagen: In der Schwangerschaft kann die Beurteilung eines solchen Befundes manchmal für den Zytologen schwieriger sein. Eine weiterführende Diagnostik sollte bei einem solchen Abstrichbefund in der Schwangerschaft durch eine entsprechend kompetente Stelle erfolgen, um eben bestimmt Dinge (Veränderungen in der Tiefe)auszuschließen und entscheiden zu können, was man zu tun hat. Hierzu gibt es so genannte Dysplasiezentren. Deren Adressen sind unter der Internetadresse http://www.dysplasiezentren.de/ abrufbar. Hier kann es dann sinnvoll sein – sofern nichts anderes entschieden wird, alle 4 Wochen eine Kontrolle des Abstrichs durchzuführen. In einigen Fällen wird man zumindest um die Gewebeentnahme (Biopsie) nicht herum kommen. Eine Konisation (die Ausschneidung eines Gewebekegels am Muttermund) ist in der Schwangerschaft nur selten erforderlich, würde aber nicht bedeuten, dass die Schwangerschaft nicht weiter ausgetragen werden kann. Sie bedeutet natürlich ein Risiko, aber man muss hier in erster Linie die Frau sehen, denn was man auf jeden Fall verhindern sollte, ist, dass die Frau Ihr Kind bekommt und anschließend einen Gebärmutterhalskrebs, der ggf. nur noch durch eine sehr große Operation mit viel schlechteren Heilungschancen zu behandeln ist. Diese Entscheidung ist nicht immer einfach. Hier wird die Entscheidung dann auch häufig in Absprache des Frauenarztes oder Frauenärztin mit dem Dysplasiezentrum oder dem Zytologen getroffen und hier ist die Entscheidung selten zu verallgemeinern, sondern sie muss im Einzelfall getroffen werden. VB