Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Schwanger und beschäftigungsverbot?????????

Frage: Schwanger und beschäftigungsverbot?????????

Mitglied inaktiv

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Guten tag ! ich arbeitet in einem Hotel im zimmerservice.da stehe ich viel .Muss dreckige bettwäsche wegräumen und neue holen mich bücken um staubzuwischen matrazen hochheben und beziehen bettwäsche ausschütteln und beziehen.saugen aber auch unter dem bett da muss ich mcih auch bücken.mein rücken tut jetzt schn weh.mein körper kann die belastung nciht mehr ertragen.es ist sehr stresig.Bekomme ich auch einen Beschäftigungsverbot.Dort ist auch akordarbeit.Würde ich auch beschäftigungsverbot bekommen?Wie lange bekomme ich geld bei einem Beschäftigungsverbot.?Von wem bekomme ich das geld?Wielange.Wieviel bekomme ich Mutterschaftsgeld?Die Arbeitgeberin sagt das es kein akordarbeit ist.ich soll weiterhin arbeiten.Hatte in der 1 SS vorhehen gehabt.Und im sommer ist es auch sehr sehr stressig.Und?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. es ist richtig, dass Akkordarbeit in der Schwangerschaft nach geltendem Mutterschutzgesetz nicht erlaubt ist. Hier muss sich der Arbeitgeber an die Vorschriften halten. Vorher kann hier zunächst kein Beschäftigungsverbot erteilt werden. Dieses geht erst dann, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Das bedeutet aber nicht, dass eine schwangere Frau nicht auch im Hotelbetrieb arbeiten könnte. 2. In dieser Frage und der des Geldes wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


Mitglied inaktiv

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wenn dich deine ss so stark belastet und du schmerzen hast, kann dich dein gynälologe krankschreiben


Mitglied inaktiv

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es ist völlig klar das deine chefin sagt,dass es keine akkordarbeit ist denn die is bekanntlich illegal-würde sie es zugeben,wäre das n schnitt ins eigene fleisch! ich bin selber im gastgewerbe tätig und in der 13 SSW (als köchin) von daher weiß ich wovon du redest! berate dich mit deinem FA um informationen zwecks der gelder zu erhalten,kümmere dich um eine hebamme-dazu sind die damen da oder gehe zum amt-ich denk die können dir besser helfen als wie infos aus 2.er hand zu erlangen


Mitglied inaktiv

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Hallo! Natürlich ist das Akkordarbeit und die ist in der SS verboten. Soviel ich weiß, müssen Zimmermädchen doch ein Zimmer in einer bestimmten, nicht grad großzügig bemessenen Zeit schaffen oder? Rede mit Deinem FA darüber. Ich hatte in beiden SS Beschäftigungsverbot ( arbeite im handel). Du bekommst ganz normal Deinen vollen Lohn weiter bis zum Mutterschutz und zwar vom Arbeitgeber, nur das Du eben zu hause bleibst. Natürlich muss Dein Gyn das auch begründen und der AG hat das Recht, das BV anzufechten, aber meist tun sie das nicht, weil sie wissen, das es gerechtfertigt ist. Bei einer Krankschreibung würdest Du nur 6 Wochen Lohn bekommen und danach Krankebgeld, was ja dann von Woche zu Woche weniger wird. LG Susi


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