Mitglied inaktiv
Hallo Dr. med. Bluni, nach langem Warten und einer Fehlgeburt wurde bei mir wieder eine Schwangerschaft festgestellt und ich bin in der 7 SSW. *Freu* Im Mutterschutzgesetz habe ich gelesen, dass man nicht mehr als 8.5 Stunden arbeiten darf. Trifft das ab sofort zu, wenn man weiß, dass man schwanger ist oder ab einem bestimmten Zeitpunkt? Was passiert, wenn man mehr als 8,5 Stunden arbeitet? Für eine Antwort bedanke ich mich schon im voraus. LG aus Wittstock
Hallo, laut Mutterschutzgesetz in § 8 steht u.a. Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche dieses gilt ab sofort, wenn Sie Ihren Arbeitgeber informiert haben. Weitere Hinweise zu diesem Thema erhalten Sie unter anderem auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales in NRW unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html VB
Mitglied inaktiv
Stimmt du darfst nicht länger als (sogar 8 std. glaub ich)arbeiten. Müsste dein AG aber wissen. Gilt natürlich ab sofort,schliesslich hast du als schwangere deine Rechte. Also alles Gute für die SS und viel Glück.
Mitglied inaktiv
Das mit den 8,5 Stunden am Tag ist richtig, aber da gibt es auch Außnahmen! Und natürlich muß Dein Arbeitgeber von der SS wissen, sonst kann er die Mutterschutzrichtlinien ja nicht einhalten :-) Ich habe übrigens trotzdem manchmal mehr gearbeitet und bin auch nach 20Uhr und am Sonntag arbeiten gewesen und geschadet hat es mir überhaupt nicht. Habe dann einen Ausgleich dafür bekommen...