Freuleinwunder
Hallo Dr. Bluni ich hatte im Jahr 2012 eine FG in der 12. SSW nach tagelangen teils heftigen Blutungen. Jetzt planen mein neuer Partner und ich ein Baby. Ich muss dazu sagen, dass ich furchtbare Angst davor habe nochmals schwanger zu werden Aufgrund dieser furchtbaren Erfahrung. Man hat damals nicht klären können was die Ursache war. Es vergehen selbst jetzt nur wenige Tage an denen ich nicht darüber grübel was der Auslöser gewesen sein könnte. Ich arbeite in der Altenpflege und bin damals sehr naiv mit der Schwangerschaft umgegangen. Schwanger sein ist keine Krankheit war mein Motto und so habe ich mir vielleicht zu viel zugemutet. Als ich dann feststellte dass ich unter Blutungen leide und dies meinem Arbeitgeber mitteilte hagelte es Vorwürfe: ich solle ja nicht davon ausgehen dass es an der Arbeit liegt, ich bin selber schuld wenn ich immer so schnell laufe. Dies ist nur einer der vielen negativen Sätze die mich bis heute nicht in Ruhe lassen. Meine Frage ist nun, wenn ich wirklich wieder Schwanger werden sollte, würde ich dann aufgrund dieser Vorgeschichte ein Berufsverbot bekommen? Viele meiner Kolleginnen sind inzwischen schwanger geworden, haben sofort ein Berufsverbot bekommen und halten jetzt ihre Kinder im Arm. Ich mache mir solche Vorwürfe dass ich damals keins gefordert habe. Der Gedanke Wieder Schwanger pflegen zu müssen macht mich fertig. Gedanklich gehe ich immer wieder jede Handlung die ich während meiner Schwangerschaft auf Arbeit tun musste durch ( darunter auch einen Patienten mit MRSA betreuen/ dass er infiziert war stellte sich erst später raus). Ich möchte einfach nicht erneut ein Risiko eingehen und diese ewigen inneren Fragen nach dem ungeklärtem warum beim nächsten mal wenigstens eingrenzen. Außerdem bin ich damals mit einem BMI von 19,4 schwanger geworden. Habe nach der Fehlgeburt die mir sehr auf den Magen schlug (aufgrund der Trauer) nicht wieder zu diesem Gewicht gefunden und habe jetzt einen BMI von 17,9 also leichtes Untergewicht. Meine zweite frage, stellt dies ein Risiko für eine neue Schwangerschaft dar? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Hallo, 1. "würde ich dann aufgrund dieser Vorgeschichte ein Berufsverbot bekommen?" Klare Antwort: NEIN. 2. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot ist, dass es am Arbeitsplatz Bedingungen gibt, die ganz offensichtlich gegen die Auflagen im Mutterschutzgesetz verstoßen und bei der der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Im Fall einer Erkrankung in der Schwangerschaft wie zum Beispiel vorzeitige Wehen, Blutungen oder Schmerzen, ist nur eine Krankschreibung möglich. 3. mir ist natürlich bestens bekannt, dass gerade in der genannten Einrichtung es manchmal am Wissen um die Gesetzeslage ein wenig mangelt. 4. http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16386/Werdende_Muetter_in_geriatrischen_Einrichtungen.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_in_geriatrischen_Einrichtungen.pdf (Stand: 04/2015, letzter Abruf:27.02.2017) herunterladen können. Liebe Grüße VB
Aliah2017
Also erstmal tut es mir leid was du erleben musstest .. Ich arbeite auch in der Pflege und habe letztes Jahr im August mein Baby verloren und soll ich dir was sagen ? Ich hatte ein Berufsverbot , ich war zuhause ich habe mich viel geschont und trotzdem ist es passiert! Es war eine MA das kleine war zurück entwickelt, es war wahrscheinlich eine chromosomstörrung, das kleine wäre krank auf die Welt gekommen deswegen sage ich immer die Natur regelt das von alleine ! Und ich bin wieder schwanger geworden im November und bin nun in der 15+1 ssw und alles ist prima
Amphibia
Hallo! Erstmal möchte ich dir sagen,dass es mir leid tut,dass dein erstes Krümelchen nicht bei euch geblieben ist!!! Ich kann auch verstehen,dass du Angst hast wie es beim nächsten Mal laufen wird und du die Risiken deiner Arbeit immer im Kopf hast. ABER: "fordern" kannst du ein BV eh nicht! Wenn du schwanger sein solltest (Was ja momentan eh noch nicht der Fall ist) solltest du zeitnah deinen Chef informieren. Er muss dann deinen Arbeitsplatz prüfen und dir gegebenenfalls einen zumutbaren und sicheren neuen Platz schaffen. Kann er das nicht besteht sicher Chance auf ein BV! Sollte dein Gyn allerdings feststellen, dein Baby oder du seid, aufgrund deines niedrigen Gewichtes oder sonstiger ernsthafter Beschwerden in Gefahr, kann auch er dir ein BV aussprechen. Allerdings ist ja eh noch Zeit, sich über solche Dinge den Kopf zu zerbrechen! Liebe Grüße!
Freuleinwunder
@Aliah2017 Es tut mir leid, dass du auch so etwas erleben musstest. Ich habe einfach eine heiden Angst dass ich vielleicht nicht fähig bin Kinder in die Welt zu setzen. Manchmal glaube ich, dass es mir einfach nicht gegönnt ist. Aber ich verstehe nicht, wie das mit dem Berufsverbot geregelt ist. Du hattest auch eins. Deshalb frage ich mich warum ich damals keins bekommen hab. Zumal jeder weiß wie schwer die Pflege alter Menschen ist. Selbst wenn man sich körperlich schont. Wenn drei Bewohner zeitgleich vor einem stehen, jeder will zur Toilette und der erste von ihnen der womöglich noch stark sturzgefärdet ist versucht bereits aufzustehen... da kommt automatisch Stress auf. Egal wie man es macht. Ich will einfach jede nur erdenkliche Möglichkeit einer Fehlgeburt ausschließen.
Aliah2017
Ja ich kann deine Ängste wirklich gut nachvollziehen... Ich habe auch gedacht warum ich? Ich habe sofort das Rauchen aufgegeben mich oft ausgeruht gesund gegessen auf vieles verzichtet wegen meinem Krümel! Habe mir Vorwürfe gemacht das ich schuld daran sei , dies ist aber nicht so weil babys im Mutterleib sehr robust sind! Mit hat eine Krankenschwester damals gesagt das Frauen die aus Syrien geflüchtet sind während der Flucht mehrmals vergewaltigt worden sind und diese Frauen Kern gesunde Kinder zur Welt gebracht haben! So leid mir die Geschehnisse tun es freut mich das die Kinder gesund sind ! Ich habe ein Berufsverbot von meiner Arbeit bekommen nicht vom Arzt, meine Frauenärztin meinte wenn jetzt jede Schwangere die in der Pflege arbeitet ein bv bekommt wo kommen wir denn dahin ? Sie hatte kein Mitgefühl
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