Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Schwanger - AG macht Probleme

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Schwanger - AG macht Probleme

Me.1983

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Sehr geehrter Herr Dr. Bluni ich bin in der 9ssw, habe am 1.6 neu in einem Unternehmen angefangen. Am 30.11 war mein letzter Tag in der Probezeit, an diesem Tag habe ich zum 15.12 eine Kündigung bekommen, da war ich aber schon schwanger. War am nächsten Tag bei meiner Gyn und habe mir eine Schwangerschaftsbestätigung geholt. Noch am gleichen Tag war ich nochmal bei meinem AG und habe sie über die schwangerschaft in Kenntnis gesetzt, auch mit der anmerkung das die Kündigung nun unwirksam sein. Sie meinte nur,das müsse sie sich informieren. Seit dem bin ich krankgeschrieben (1.12) da ich sehr mit Übelkeit und Schwindel zutun habe. Hatte mir inzwischen auch eine verlängerung der Au geholt, da wurde gemeint der Brief wäre nie angekommen (zurück kam er auch nicht, Absender war natürlich drauf!) Darauf kam dann prompt eine Abmahnung mit androhnung fristloser Kündigung. Ich war auch beim Anwalt der mich nun vertritt und auch schon Kündigungsschutzklage eingereicht hat und auch meinem AG einen Brief geschrieben hat. Meiner Gyn habe ich das auch alles geschildert. Auch mit der bitte um ein Beschäftigungsverbot da mich die Sache sehr mitnimmt und ich quasi ja nicht mehr gewollt bin bei meinem Ag. Heute habe ich dann Post von meiner Krankenkasse erhalten, mit der Info das mein Ag mich zum 15.12 dort abgemeldet hat. Ihre Kündigung ist aber unwirksam, was sich auch vor Gericht erweisen wird. Es gibt also nur Probleme mit diesem AG und ich kann dort auch einfach nicht mehr hingehen, ich kann aber auf mein Recht auch nicht verzichten da ich auf das Geld angewiesen bin! Kann mir mein Gyn nicht ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Bisher hat sie das abgelehnt. ich bin sehr verzweifelt.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, das wird meines Erachtens nicht ohne weiteres möglichh sein, da dafür bestimmte Vorausstzungen vorliegen müssen. Jedoch kann das ganz bestimmt unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ am besten beantworten. Liebe Grüße VB


schmollmund

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Huhu. Hast Du mal bei Frau Baden gefragt...die Anwältin hier auf der Seite.. Lg


Me.1983

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Hallo Schmollmund, nein, das habe ich nicht. Wie die rechtliche Lage aussieht, weiß ich ja, habe ja einen Anwalt, nur meine Ärztin will/kann mir nicht so recht helfen oder traut sich nicht?


tini110188

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Hallo ich hatte genau das gleiche Problem du kannst dich auch an das Gewerbeaufsichtsamt wenden die können dir helfen.... Haben mir auch geholfen.... Versuch es mal da LG tine


Mitglied inaktiv

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Das Problem wird sein, dass Deine Ärztin keine Grundlage für ein BV hat nur weil Du auf Deutsch mit Deinem AG im Klinsch liegst. Sie kann Dich wenn dann vermutlich höchstens krank schreiben. Dann bekommst du aber nach 6 Wochen nur noch Krankengeld - vorausgesetzt die Sache mit Deiner KK regelt sich. Was natürlich stimmt und Dein AG am Ende wird hinnehmen müssen ist, dass auch in Probezeit das MuSchG gilt und du frühestens vier Wochen nach Entbindung entlassen werden kannst (wenn nicht andernfalls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist, dass muss der AG aber glaube ich irgendwo beantragen). Bitte nicht immer den Ärzten vorwerfen, dass sie nicht mit BVs um sich werfen! Auch sie haben sich an Recht und Ordnung zu halten. Und ein BV muss Dein Arzt ggf. Auch vor der Kasse, die das Ganze ja zahlt, vertreten können. Sonst ist er am Ende da noch selbst dran... In jedem Fall solltest Du Deinen Anwalt die Sache mit der KK klären lassen, sonst hast du ein Problem, wenn du zum Arzt musst. LG Lilly


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