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Hallo dr bluni. Ich habe mal eine frage. Ich bin in der ausbildung zur bäckereifachverkäuferin(habe im januar abschlussprüfung und et ist 19.märz) ich bin in der 13 ssw. Und jedesnal wenn ich arbeite habe ich solch starke rückenschmerzen sodass ich am liebsten mich in einer ecke hinlegen will um zu heulen. Vor den kundrn und meinen arbeitskolegen versuche ich es mir nicht anmerken zu lassen. Die schmerzen sind so schlimm das wenn ich frierabend habe ich nur noch im bett legen kann und mich nicht vewegen kann weil die schmerzen sonst noch schlimmer werden. Das habe ich nur wenn ich am arbeiten bin. Und auf arbrit habe ich keine zeit mich nal eben hinzusetzten weil so viel zu tun ist. Eine gute freundin sagte das ich zum frauenartzt gehen soll ich ich nach ein beschäftigungsverbot nachfragen soll, aber ich bin mir unsicher. Haben sie villeicht einen rat für mich. Und vielen dank schon nal im vorraus für ihr andwort
Hallo, 1. natürlich ist eine solche Tätigkeit für die Schwangere manchmal sehr anstrengend. Das ist aber kein Grund, dass wir deswegen für alle Frauen in solchen und ähnlichen Berufen mit einem Beschäftigungsverbot versehen müssen. 2. das ist im übrigen auch nicht ohne weiteres möglich. Dafür müssen einfach gewisse Voraussetzungen vorliegen, die Sie in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot sehr umfassend beschrieben finden. 3. andererseits sind natürlich auch kleinere Arbeitgeber gehalten, sich hier an die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes und der Arbeitsschutzvorschriften zu halten. Dazu gehört eben auch, dass der Schwangeren die Möglichkeit gegeben wird, entsprechende Pausen wahrzunehmen, sich gegebenenfalls zwischenzeitlich auch mal hinzusetzen oder hinzu legen und davon abgehalten wird, körperlich anstrengende Tätigkeiten durchzuführen. Sehr hilfreich ist hier das Informationsblatt des Gewerbeaufsichtsamtes des Landes Baden-Württemberg "Werdende Mütter an Bedientheken", dass Sie unter der Adresse http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16394/ finden können. Im übrigen kann es helfen, sich an das örtliche Gewerbeaufsicht anzuwenden, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, die Gesetzesvorgaben für für Schwangere zu beachten. Liebe Grüße VB