Mitglied inaktiv
guten abend herr dr. bluni, 1.) da mein rötelntiter 1:8 ist, hatte ich anfang oktober eine rötelnimpfung beim frauenarzt, da ein weiterer kinderwunsch besteht. wir sollten drei monate pause machen, jedoch danach könnte ich bedenkenlos schwanger werden. was hätte das zu bedeuten, wenn eine schwangerschaft vorher eintreten soll? was kann alles passieren? habe gehört es kann bis zu mißbildungen des kindes gehen? warum muß man drei monate abwarten? 2.) zudem habe ich im januar eine zahnarztbehandlung vor mir. keine op aber dennoch bekomme ich eine betäubungsspritze...krone etc. darf man grundsätzlich wärend der schwangerschaft keine spritzen /zb. beim zahnarzt bekommen? 3.) haben sie noch einen tipp wie ich mein zyklus besser in den griff bekomme. der zyklus ist unregelmäßig und ist meistens 34 tage oder noch länger? zähle ich den zyklus ab schmierblutung oder erst ab dem tag der wirklich richtigen blutung?? vielen dank im voraus biene
hallo Biene, 1. in jedem Fall sollte drei MOnate sicher verhütet werden nach der Impfung. Wird eine Frau nach Rötelnimpfung "versehentlich" schwanger, dann ist das kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, auch wenn die Impfung kurz vor oder in der Schwangerschaft kontraindiziert ist .(abgeschwächter Lebendimpfstoff) Nach Angaben von Frau Prof. Enders in Stuttgart zeigten Überwachungsstudien mit insgesamt 1176 Schwangeren in den USA und 425 in der Bundesrepublik von 1971-1986 dass keine der bei der Impfung seronegativen Frauen, die 0-3 Monate vor oder in der Schwangerschaft geimpft wurden, ein Kind mit rötelnembryopathieverdächtigen Symptomen geboren wurden. Allerdings sollte der Schwangerschaftsausgang überwacht werden, um eventuelle, durch andere Ursachen bedingte kindliche Schädigungen oder Auffälligkeiten nicht der Rötelnimpfung anzulasten. 2. nach Durchsicht der Studien zur Frage, welche zahnärztlichen Behandlungen in der Schwangerschaft durchgeführt werden können und welche Gefahr dabei für das Ungeborene besteht kommt man zu den folgenden Ergebnissen: Die Lokalbetäubung im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung wird dabei als unbedenklich angesehen. Auch wenn beim Amalgam im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung keine Schäden beim Menschen nachweisbar sind, wir dennoch empfohlen, während der Schwangerschaft auf routinemäßige Wechsel von Amalgamplomben zu verzichten. Generell sollte möglichst nicht geröntgt werden; hier muss das aber der Zahnarzt im Einzelfall entscheiden und in jedem Fall sollte dieses unter der entsprechenden Abschirmung geschehen, wenn es sich nicht vermeiden lässt. 3.bei Zyklen, die dauerhaft deutlich länger als 35 Tage sind, kann es ratsam sein, eine hormonelle Ursache wie eine Überproduktion an männlichen Hormonen, eine Überproduktion an milchbildendem Hormon oder eine Schilddrüsenfunktionsstörung auszuschließen und ggf. per vaginalem Ultraschall Gebärmutter und Eierstöcke an bestimmten Zyklustagen zu beurteilen, um die Gesamtsituation besser einzuschätzen. Dann kann man sich auch ein Bild machen und entscheiden, ob bestimmte Maßnahmen geboten sind, das Geschehen zu beeinflussen. Bei dieser Erörterung ist auch nach einem eventuellen Übergewicht zu fragen, da dieses zu einer erhöhten Menge männlicher Hormone und damit zu deutlich verlängerten Zyklen führen kann. Manchmal kann schon die Einnahme von Mönchspfeffer helfen, den Zyklus zu regulieren. VB
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