Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Rötel Titer

Frage: Rötel Titer

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Lieber Dr. Bluni, bei meiner letzten SW vor 4 Jahren war mein Rötel Titer noch 1:32, jetzt ist er (sw15) auf 1:16 gesunken. lt. kh soll ich rötelpatienten meiden - nur leider weiss man das ja vorher manchmal nicht, ob man Kontakt hatte mit einem Patienten (Kind)welches dann Rötlen bekommt. Wie soll ich mich dann in diesem Fall verhalten? Bei jedem Verdacht dann gleich nevös werden und zum Arzt gehen bzw. wenn man dann eine Infektion bekommt, ist nur mit schlimmen Ausgang zu rechnen? Danke für Ihre Antwort, Hanna


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Hann, zunächst einmal bedeutet ein Titer von 1:16 noch lange nicht, dass keine Immunität vorhanden wäre: die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) beinhalten bei Berücksichtigung dieses Risikos die Indikation von Röteln- und Varizellenimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch. Als schützender Titer (seropositiv) gilt bei Röteln ein HAH-Titer von größer/gleich 1:32. Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifität des Antikörpernachweises durch eine andere Methode, für welche die Reagienzen staatlich zugelassen sind, zu sichern. Mit Enzymimmunoessays (EIA), die am internationalen Standard kalibriert sind, größer/gleich 15 IU/ml erreicht werden. Insofern ist bei einem Titer von 1:16 nicht unbedingt ausgeschlossen, dass die Frau Schutz hat. Dieses sollte aber aus dem Laborbefund eindeutig hervorgehen. Im Zweifel wäre dann zunächst (nicht erst nach einer Woche) der Titer zu kontrollieren. Dennoch sollte man die Schwangere beruhigen: Die Infektionsrate beträgt bei fehlender Immunität ansonsten in der 13. bis 14. SSW noch 54% und 25-30% zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels. 2.Ist der Röteltiter nur grenzwertig oder nicht ausreichend, braucht die Frau sich hier nicht gleich zu sorgen. Sie sollte aber vorsorglich alle Kontakte zu bekanntermaßen an Röteln Erkrankten meiden. Schwangere, bei denen ein Befund vorliegt, der nicht auf Immunität schließen läßt, sollen aufgefordert werden, sich unverzüglich zur ärztlichen Beratung zu begeben, falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Röteln-Kontakt haben oder an rötelnverdächtigen Symptomen erkranken. Auch ohne derartige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16. bis 17. Schwangerschaftswoche eine erneute Antikörper-Untersuchung durchgeführt werden. Besteht die Gefahr, dass eine Schwangeren angesteckt wurde, muss der Antikörperstatus vom Arzt überprüft werden. Wegen der Schwere der zu erwartenden Missbildungen, wird bei nachgewiesener Infektion das weitere Vorgehen mit den Betroffenen diskutiert. Nach der Schwangerschaft würde man der Frau bei nicht ausreichendem Immunschutz raten, sich erneut impfen zu lassen. VB


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